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Gebührenänderung bei Auskunftsersuchen

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem neuen Kostenverzeichnis vom 16.06.07 (GVBl 2007, 396) ab den 01.07.2007 die Erteilung einer schriftlichen Auskunft mit einer Gebühr in Höhe von zehn Euro verbunden ist. Auskünfte, die bisher für fünf Euro erteilt wurden und bis einschließlich 17.08.2007 eingereicht wurden, werden noch nach alter Gebührenlage bearbeitet. Ab 20.08.07 werden die neuen Gebühren berechnet.

 

In Zukunft können die Auskunftsersuchen auch elektronisch direkt bei der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern) gestellt werden (notwendig ist ein PC mit Web-Browser). Die Gebühr für ein elektronisches Auskunftsersuchen bei der AKDB beträgt 7,50 Euro. Hierzu ist nur eine Registrierung unter www.zemaonline.de nötig.





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