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Abfallbeseitigung: Restmüll


Die Abfallbeseitigung im Stadtgebiet von Königsbrunn erfolgt im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg und nach der jeweils gültigen Abfallbeseitigungssatzung.


Bitte fügen Sie Ihrer An- bzw. Abmeldung immer die Grundgebühren-Erklärung bei!


Restmüll

Die Abfuhrgebühr beträgt seit dem 01.01.2011 vierteljährlich für die

  • 80-Liter-Tonne bei wöchentlicher Leerung 23,16 ¤
  • 80-Liter-Tonne bei 14tägiger Leerung 11,58 ¤
  • 120-Liter-Tonne bei wöchentlicher Leerung 35,94 ¤
  • 120-Liter-Tonne bei 14tägiger Leerung 17,97 ¤
  • 770-Liter-Tonne bei wöchentlicher Leerung 253,68 ¤
  • 770-Liter-Tonne bei 14tägiger Leerung 126,84 ¤
  • 1100-Liter-Tonne bei wöchentlicher Leerung 362,58 ¤
  • 1100-Liter-Tonne bei 14tägiger Leerung 181,29 ¤

Die Grundgebühr pro Wohneinheit bzw. Arbeitsstätte beträgt 14,25 ¤ im Vierteljahr.


Neuanmeldungen oder Änderungen der Tonnenzahl bitten wir im Rathaus der Stadt Königsburnn, Zimmer 12, vorzunehmen. Bei Um- bzw. Abmeldungen ist die alte Kontrollmarke abzugeben.


Tonnenleerung

Die Tonnenleerung erfolgt gebietsweise am Montag oder Dienstag. Nach einem gesetzlichen Feiertag verschieben sich die darauf folgenden Leerungstage jeweils um einen Tag. Fällt ein Feiertag beispielsweise auf einen Montag, so verändern sich die Leerungen der ganzen Woche, bis letztlich der Freitag am Samstag nachgefahren wird. Falls sich aufgrund von Feiertagen eine größere Änderung in der Leerfolge ergibt, wird dies besonders bekannt gegeben.


Was gehört in die Restmülltonne?

Es ist schwer eine abschließende Liste der Abfälle, die nach wie vor in die Restmülltonne dürfen, zu erstellen. Nicht, weil es keinen Müll mehr für die Restmülltonne gibt, sondern weil diese Liste immer unvollständig sein wird.

Die Menge an Waren und Gegenständen, die früher oder später zu Abfall werden, ist fast unüberschaubar. Nachfolgend jedoch einige Beispiele für Abfälle, die in die Hausmülltonne gehören.

  • gekochte Speiseabfälle, Fleich, Fisch, Knochen
  • Back- und Butterbrotpapier
  • Kleintier- und Katzenstreu, Hundekot
  • stark verschmutzte, nicht mehr zu reinigende Verpackungen
  • Fotos, Filme
  • Musik- und Videokassetten, Disketten und CDs, Schallplatten
  • Staubsaugerbeutel und Kehricht
  • Klobürsten
  • Hygienepapiere, Wattestäbchen
  • Windeln, Tampons, Binden
  • Einwegfeuerzeuge und Zigarettenkippen
  • Holz- und Kohlenasche, Grillkohle
  • alte und neue Tapeten
  • Teppich- und PVC-Reste, Fußbodenleisten
  • ausgetrocknete Farben und Lacke
  • ausgetropfte Kunststoffbehältnisse von Mineralöl
  • kaputte Pinsel und Farbroller
  • Kerzenreste
  • kaputte Glühbirnen
  • Kugelschreiber und Filzstifte
  • Ordner aus Kunststoff
  • kaputtes Geschirr
  • Stoffreste und Lumpen
  • Kosmetikartikel und Einwegspritzen
  • Fahrradschläuche und -mäntel
  • Holz in kleinen Mengen
  • Tennis-, Squash- und Federballschläger, Tennisbälle
  • Handtaschen, kleine Reisetaschen
  • kleine Rucksäcke
  • Kopf- und Sitzkissen, Schaumstoffe
  • Plüschtiere, Kinderspielzeug



Folgende Mitarbeiter sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmer
Uta Meidert08231 606 - 17112/ Rathaus, Marktplatz 7 
Eveline Weise08231 606 - 17112 / Rathaus, Marktplatz 7 


Formulare:




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