Fundgegenstände
Das Fundbüro ist für die Entgegennahme von Fundsachen zuständig. Hierzu ist die Benennung des Gegenstandes, besondere Kennzeichen, der Zeitpunkt des Fundes (Tag, Monat, Uhrzeit) und der Ort des Fundes erforderlich. Antragstellung: persönlich und formlos, schriftlich, mündlich zur Niederschrift, oder telefonisch.
Finderlohn
- bis 500 EUR Wert 5 %
- über 500 EUR vom Mehrwert 3 %
- für Tiere grundsätzlich 3 %
Rechte des Finders
- Recht auf Ersatz der Aufwendungen, d.h. Fahrkosten, Telefonkosten usw.
- Recht auf Finderlohn
- Recht auf Zurückbehaltung der Fundsache
- Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache - nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist - wenn der Verlierer sich nicht gemeldet hat
bei Vorbehalt des Eigentumserwerbes Herausgabe der Fundsache an den Verlierer: dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben, wenn dieser nachweisen kann, daß er der Eigentümer der Fundsache ist.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art der Fundsachen und der Aufbewahrungsdauer. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Aufbewahrungsfristen und -ort
Die Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt. Sie werden entweder im Fundbüro oder beim Finder aufbewahrt.
Folgende Mitarbeiter sind zuständig:
| Name | Telefonnummer | Zimmer |
|---|
| Ines Sauer | 08231 606 - 114 | 4 / Ordnungsamt, Marktstraße 3 1/2 | | Jutta Steinlen | 08231 606 - 214 | 5 / Ordnungsamt, Marktstraße 3 1/2 |
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