Hundesteuer: Abmeldung
Haben Sie sich aus welchen Gründen auch immer von Ihrem Hund trennen müssen, denken Sie bitte daran ihren vierbeinigen Lebensgefährten auch bei der für die Hundesteuerveranlagung zuständigen Stelle im Rathaus der Stadt Königsbrunn abzumelden.
Das Hundezeichen ist bei der Abmeldung abzugeben.
Bei einem Wegzug aus Königsbrunn bewirkt die persönliche Abmeldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Königsbrunn nicht gleichzeitig die Weitergabe der Abmeldung an das Steueramt und die damit verbundene Beendigung der Hundesteuerpflicht. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihren Hund im Steueramt abmelden.
Zur Abmeldung benötigte Unterlagen
- Ist Ihr Hund verendet, bzw. eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder ein anderweitig anerkannter "Verwertungsnachweis" vorzulegen.
- Haben Sie Ihren Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
- Haben Sie das Tier in ein Tierheim gegeben, fügen Sie der Abmeldung bitte eine Kopie des Aufnahmeantrages bei.
Folgende Mitarbeiter sind zuständig:
| Name | Telefonnummer | Zimmer |
|---|
| Uta Meidert | 08231 606 - 171 | 12/ Rathaus, Marktplatz 7 | | Eveline Weise | 08231 606 - 171 | 12 / Rathaus, Marktplatz 7 |
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