5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Nördlich der Lilienstraße“ Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB –
Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit integrierter Grünordnung "Nördlich der Lilienstraße" in der Fassung vom 31.05.2022 ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt vom 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 öffentlich zur Einsicht aus.
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in der Sitzung am 16.11.2021 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Nördlich der Lilienstraße" für den Bereich "Gemeinbedarf Bürgertreff" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 390/38, Gemarkung Königsbrunn, sowie den angrenzenden Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Flurnummer 390/34, Gemarkung Königsbrunn, (Teilfläche) und liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 14 "Nördlich der Lilienstraße", dessen Festsetzungen mit Inkrafttreten der 5. Änderung des Bebauungsplanes im Bereich deren Umgriffs ersetzt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrunn am 31.05.2022 wurde der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit Grünordnung in der Fassung vom 31.05.2022 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbaurecht für drei Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus.
Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit integrierter Grünordnung "Nördlich der Lilienstraße" in der Fassung vom 31.05.2022 ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022
auf der Internetseite der Stadt Königsbrunn (https://www.koenigsbrunn.de/meine-stadt/stadtentwicklung/aktuelle-planverfahren/) eingestellt und kann dort abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im gleichen Umfang im Foyer des Rathauses der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich aus und können dort eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich hierüber unterrichten und Auskunft verlangen (eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen). Zudem können Fragen und Auskunftsverlangen auch telefonisch oder per E-Mail vorgebracht werden. Die in den Festsetzungen des Entwurfs zitierten Normen und Richtlinien liegen bei der Stadt Königsbrunn zur Einsicht bereit.
Ansprechpartner sind:
- Werner Lohmann: 08231 606-166; werner.lohmann@koenigsbrunn.de
- Julia Schuster: 08231 606-192; julia.schuster@koenigsbrunn.de
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Königsbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Königsbrunn, 16.06.2022