Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen
Das Landratsamt Augsburg hat am 23.11.2022 eine Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken für die Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel bis einschließlich 1.000 Tieren für den Landkreis Augsburg erlassen.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg
zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken
nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen ("Tiergesundheitsrecht")
i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Geflügelpest-Verordnung), dem Tiergesundheitsgesetz und
dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht
auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Augsburg
Die Bekanntmachung erfolgt durch das Landratsamt Augsburg.
- Die Bekanntmachung steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.
- Als zusätzliche Information ist der komplette Ausdruck im Schaukasten am Rathaus Königsbrunn, Marktplatz 7, einsehbar.
- Zusätzlich kann die Begründung dieser Allgemeinverfügung von jedermann, der als Betroffener der Verfügung in Betracht kommt, während der Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Do. 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) auf Zimmer D 1.37 des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4 in Augsburg, eingesehen werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung der Verfügung erfolgt auf der Homepage des Landkreises Augsburg unter diesem Link
Königsbrunn, 01.12.2022