Ausfülltipps des Finanzamts Augsburg-Land

Erinnerung an die Abgabefrist am 30. April 2023 und hilfreiche Tipps für das Ausfüllen der Bögen für die Grundsteuererklärung.
Das Bundesland Bayern verlängerte zum zweiten Mal die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung: Bis zum 30. April 2023 müssen diese Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben im Zuge der bundesweiten Reform abgeben. Das auch für Königsbrunn zuständige Finanzamt Augsburg-Land gibt Tipps für das richtige Ausfüllen: Öffnen Sie dazu einfach dieses PDF.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter diesem Link.
Bitte halten Sie die Abgabefrist ein!