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Auszeichnungen für die Stadt Königsbrunn: "Kommunale IT-Sicherheit" und "Digitales Amt"

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In Sachen IT-Sicherheit und Online-Verfahren belegt die Stadt Königsbrunn bayernweit obere Plätze.

Auszeichnung "Kommunale Sicherheit"
Ende des vergangenen Jahres wurde die Stadt Königsbrunn vom Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit dem Siegel "Kommunale Sicherheit“ ausgezeichnet: "Die Stadt Königsbrunn misst der IT-Sicherheit hohen Stellenwert bei und hat ein überzeugendes Konzept für Informationssicherheit nach dem BayDiG erstellt.“ Die Auszeichnung würdigt damit nicht nur das Engagement und die IT-Fachkompetenz in diesem Bereich. Darüber hinaus stellt die Stadt Königsbrunn damit entscheidende Weichen für das Erfüllen des Online-Zugangsgesetzes (OZG), das Verwaltungen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Um diese Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung zu digitalisieren, muss die Informationssicherheit die Voraussetzungen hierfür schaffen: Die Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit stehen dabei im Zentrum. Auf Basis einer Selbst-Auskunft hatte die Stadt Königsbrunn dies nachgewiesen. "Bei der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen gibt es immer mehr Anforderungen an die IT-Sicherheit. Dieses Siegel ist als Vorstufe zur CISIS12-Zertifizierung zu sehen, die wir 2023 anstreben", so Manfred Birling, Leiter der städtischen Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik.


Auszeichnung „Digitales Amt“: mindestens 50 Online-Verfahren
Als "Digitales Amt" dürfen sich bayerische Kommunen nur dann bezeichnen, wenn sie mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal veröffentlicht haben. Von den weit über 2.000 Städten und Gemeinden in Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales bisher erst 145 Städte und Gemeinden als "Digitales Amt" ausgezeichnet – darunter auch die Stadt Königsbrunn!


OZG: Behördengänge über den PC oder das Smartphone
2017 hat der Bundestag das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet: Damit sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch, also über Verwaltungsportale, anzubieten. Dabei hat das OZG hohe Ansprüche gestellt: Digitalisierte Verwaltungsleistungen müssen funktional, nutzerfreundlich sowie technisch zuverlässig und sicher sein, um einen wirklichen Mehrwert für Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zu bieten.

Für die Umsetzung des Gesetzes wurde damals eine Frist von fünf Jahren festgelegt: Bis Ende 2022 sollten die Vorgaben umgesetzt sein. Ein großer Teil der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen entfällt allerdings auf Städte und Gemeinden. Kommunen haben jedoch je nach Größe und Struktur ganz unterschiedliche Aufgaben, setzen Fachverfahren verschiedener Hersteller ein, sind personell und finanziell ganz unterschiedlich ausgestattet und auch die Situationen vor Ort sind ebenfalls ganz verschieden. Deshalb sind für Kommunen die Vorgaben deutlich schwerer umzusetzen als auf Bundes- und Länderebene: Es gibt derzeit keine einzige Kommune, die die OZG-Vorgaben vollständig erfüllt hat!

Ab 2024 greift hier in Bayern zudem das Bayerische Digitalgesetz, laut dem geeignete digitale Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden sollen. Da Bürgerinnen und Bürger derzeit frei entscheiden können, ob sie ihr Anliegen digital oder in Papierform erledigen möchten, müssen alle Verwaltungsverfahren gleichzeitig analog und digital zur Verfügung stehen.


Noch viel Arbeit …
Königsbrunn bietet derzeit auf seiner Homepage 331 Leistungen an, die über das BayernPortal gepflegt und aktualisiert werden. Davon sind aktuell 57 Online-Verfahren und 47 Formulare verlinkt. Sabrina Grunenberg-Herrles ist für das städtische Dokumenten-Management zuständig: "Wir müssen uns somit für die OZG-Umsetzung noch um über 200 weitere Leistungen kümmern!" Parallel zum OZG, das die Digitalisierung aus Bürgersicht vorantreiben will, ist für Kommunen aber auch die Digitalisierung "hinter der Rathaustüre" in Arbeit – mit Blick auf Schnittstellen, Medienbruchfreiheit und einander ergänzende Software und Fachverfahren.

Foto: Anke Maresch Informationssicherheitsbeauftragter Marco Merten (links) und Leiter Manfred Birling von der städtischen Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik freuen sich über die Auszeichnung "Kommunale IT-Sicherheit".
Foto: Anke Maresch Eine wohlverdiente Auszeichnung für sehr viel geleistete Arbeit (v. l.): Sabrina Grunenberg-Herrles, IuK-Leiter Manfred Birling und Irmi Schöber, die in der städtischen Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als Content-Managerin zusammen mit der Redaktion des BayernPortals die Online-Verfahren veröffentlicht.
Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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