Sprungziele

Corona-Pandemie – Ausweispflicht und Pässe

    Ab dem 15. Juni 2020 werden im Rahmen der Corona-Pandemie einige Reisebeschränkungen aufgehoben. Doch was tun, wenn der Personalausweis oder der Reisepass nicht mehr gültig ist?

    Wegen der Corona-Pandemie verhängte das Auswärtige Amt eine Reisewarnung. Ab dem 15. Juni 2020 wird diese in einigen Bereichen aufgehoben, Lockerungen der Einreisebeschränkungen in verschiedenen europäischen Ländern treten in Kraft. Folglich sind auch wieder Urlaubsreisen möglich. Doch was tun, wenn der Personalausweis oder der Reisepass bald abläuftbzw. schon abgelaufen ist – und dies zu Corona-Zeiten, zu denen viele Ordnungsämter wegen des Infektionsschutzgesetzes nur eingeschränkt öffnen? 


    Ausweispflicht in Deutschland zu Corona-Zeiten
    In Deutschland gilt prinzipiell die sogenannte Ausweispflicht: Deutsche Angehörige müssen grundsätzlich einen gültigen Personalausweis besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Feststellung ihrer Identität berechtigten Behörde vorlegen und auch bei Reisen vorzeigen. Doch zu Corona-Zeiten ist diese Pflicht abgemildert: Es wird in der Regel keinBußgeldverfahren eingeleitet, sollte das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig geworden sein. Diese Regelung gilt, solange es in den Ordnungsämtern wegen der Corona-Pandemie keinen Regelbetrieb gibt. 
    Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter diesem Link:
     


    Anerkennung von abgelaufenen Ausweisen bei Urlaubsreisen 
    Folgende Länder akzeptieren auch einen bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (jedoch nicht den vorläufigen Personalausweis!): 

    • Belgien
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Italien
    • Liechtenstein
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Österreich
    • Schweiz
    • Slowenien 

    Folgende Staaten akzeptierenstatt eines Reisepasses auch einen gültigen Personalausweis

    • alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
    • Andorra
    • Bosnien und Herzegowina,
    • Liechtenstein
    • Monaco
    • Norwegen
    • San Marino
    • Schweiz
    • Türkei
    • Vatikan

     

    Reise-Informationen beim Auswärtigen Amt
    Vor Reiseantritt mit einem ungültigen Pass empfiehlt es sich dennoch auf jeden Fall: Informieren Sie sich unbedingt beim Auswärtigen Amt über die genauen Regelungen. Damit vermeiden Sie Schwierigkeiten oder gar ein Einreiseverbot ins Urlaubsland. Öffnen Sie dazu einfach diesen Link.

     

    Wir raten allen Königsbrunner Bürgerinnen und Bürgern, deren Ausweispapiere abgelaufen sind: Kümmern Sie sich möglichst zeitnah um einen gültigen Ausweis. Vereinbaren Sie einfach beim Königsbrunner Ordnungsamt einen Termin unter Telefon 08231 / 606-118.

     

     

     

     

     

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.