Flurneuordnung Lechhausen III Kreisfreie Stadt Augsburg: Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 17.11.2022
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 17.11.2022 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Stadt Königsbrunn niedergelegt und können dort eingesehen werden.
Bekanntgabe
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat die Beteiligten zum 01.02.2023 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO –).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 17.11.2022 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn, vom 09.01.2023 mit 23.01.2023 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben unter dem Link "vorläufige Besitzeinweisung" eingesehen werden .
Königsbrunn, 24.11.2022