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Jetzt für gültige Ausweisdokumente sorgen

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Abbildung: pixabay.com / Jan

Informationen rund um das Beantragen von Ausweisdokumenten für Reisen ins Ausland.

Die Sommerferien und damit die Reisezeit stehen vor der Tür. Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, die Gültigkeit Ihrer Ausweisedokumente zu überprüfen und diese frühzeitig vor der Buchung oder dem Antritt einer Reise bei Bedarf neu zu beantragen. Planen Sie dafür genügend Zeit ein: In der Regel muss von einer ca. fünfwöchigen Bearbeitungszeit für neue Dokumente ausgegangen werden – gerechnet vom Antragsdatum bis zum Erhalt.
 

Termin im Einwohnermeldeamt vereinbaren:

  • Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten vorab unter diesem Link online einen Termin.
    Am Tag Ihres vereinbarten Termins werden Sie vor Ort termingerecht aufgerufen.
     
  • Telefonisch erreichen Sie die zuständige Abteilung unter der Nummer 08231 606-118 (zu unseren Öffnungszeiten). 


Wichtige Hinweise:

  • Unter der Rubrik "Leistungen A – Z" finden Sie auch alle Informationen rund um das Thema Beantragung von Ausweisdokumenten.
     
  • Bevor Sie eine Reise buchen, überprüfen Sie unbedingt, ob Sie über ein gültiges Reisedokument verfügen, das den jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder entspricht! Die Passbehörden dürfen keine Auskunft dazu erteilen. Diese Informationen sind z. B. über die Internetseite des Auswärtigen Amtes oder über die jeweiligen Botschaften / Konsulate erhältlich.

 

Informationen zu Änderungen bei  "Kinderreisepässen":

Aufgrund der 2022 geänderten passrechtlichen Vorgaben informieren wir Sie zusätzlich über folgende Änderungen bei den Kinderreisepässen::

  • Ein Kinderreisepass wird nur noch mit der Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
     
  • Während der einjährigen Laufzeit kann ein Bildnachtrag erfolgen, um das Erkennen des Kindes sicherzustellen.
     
  • Der Kinderreisepass kann rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit um ein Jahr verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich, sodass ein neuer Pass beantragt werden muss.
     
  • Soll bei einem Kinderreisepass mit einer Restgültigkeit von mehr als einem Jahr eine Aktualisierung des Lichtbildes erfolgen, so muss die Gültigkeit auf ein Jahr reduziert werden.
     
  • Kinderreisepässe sind längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
     
  • Alternativ ist auch die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Kinder möglich.
    Die Gültigkeit beträgt hier jeweils sechs Jahre. Zu beachten ist, dass der Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird, sobald das enthaltene Lichtbild das Kind nicht mehr zweifelsfrei erkennen lässt.

 

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