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Mitteilungen des Steueramtes

  • Amtliche Bekanntmachungen

Festsetzung der Grundsteuer 2022, Hundesteuer und allgemeine Informationen zur Abfallbeseitigung

1. Festsetzung der Grundsteuer für 2022

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 wird hiermit die Grundsteuer für 2022 in gleicher Höhe und zu den gleichen Fälligkeiten (15.02./15.05./15.08./15.11. sowie bei Jahreszahlung 01.07.) wie im Vorjahr festgesetzt, soweit nicht wegen Änderungen ein neuer Bescheid erstellt wird. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.

Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn, eingesehen werden. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt einen Tag nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1.    Wenn Widerspruch eingelegt wird, ist der Widerspruch einzulegen bei der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

2.    Wenn unmittelbar Klage erhoben wird, ist die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, zu erheben.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. [Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

2. Hundesteuer 2022

Gemäß § 11 der Hundesteuersatzung der Stadt Königsbrunn zum 01.01.2021 ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes der Gemeinde anzuzeigen. Die Steuer beträgt für jeden Hund 50 Euro bzw. für jeden Kampfhund 500 Euro pro Kalenderjahr. Alle Hundehalter, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen und zwar über das Anmeldeformular auf der Homepage der Stadt Königsbrunn oder mit Terminvereinbarung im Rathaus, Marktplatz 7, Steueramt, Zimmer 12.

Für jeden angemeldeten Hund wird ein Hundezeichen ausgegeben. Im Schadensfall kann somit der Hundehalter ermittelt und benachrichtigt werden. Für die Hundesteuer haftet gem. § 3 der Steuersatzung der Halter des Hundes oder wer einen Hund im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Bei Verlust der Marke wird eine Ersatzmarke gegen Gebühr (5 Euro) ausgehändigt. Die Abmeldung eines Hundes erledigen Sie über das Abmeldeformular auf der Homepage der Stadt Königsbrunn oder mit Terminvereinbarung in o.g. Raum. Das Hundezeichen ist dabei abzugeben.

 

3. Allgemeine Informationen

Abfallbeseitigung

Die Abfallbeseitigung im Stadtgebiet Königsbrunn erfolgt im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg, Feyerabendstr. 2, 86830 Schwabmünchen, und nach der gültigen Abfallbeseitigungssatzung. Die Aufstellung, der Tausch und der Abzug aller Müllgefäße erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg. Diesem obliegt die Verwaltung aller Müllgefäße. Reklamationen sowie Meldungen defekter Mülltonnen nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb direkt entgegen. Nur die An-, Ab- und Ummeldung der Restmülltonnen (Graue Tonne) erfolgt im Steueramt der Stadt Königsbrunn. Die gewünschte Änderung wird umgehend an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg weitergeleitet, damit dieser das Nötige in die Wege leiten kann. Die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg beantwortet gerne alle Fragen rund um die Mülltonnen und erteilt fachliche Auskünfte zu allen Abfallthemen: Tel. 0821/3102-3221 oder -3222, E-Mail: abfallberatung@lra-a.bayern.de.

 

Abfallkalender

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg stellt auf seiner Internetseite www.awb-landkreis-augsburg.de einen Abfallkalender zur Verfügung, in dem die Leerungstermine aller Tonnen einschließlich Feiertagsverschiebungen eingearbeitet sind.

 

Restmüllsäcke

Falls die zugelassenen Restmüllbehältnisse wegen verstärktem Anfall von Müll nicht ausreichen, können zur ordentlichen Entsorgung Restmüllsäcke im Steueramt der Stadt Königsbrunn, Rathaus, Zimmer 12, zum Preis von 7 Euro / Stück erworben werden.

 

Sperrmüll

Für jede zur kommunalen Abfallbeseitigung angemeldete Wohneinheit bzw. Arbeitsstätte wird bei Bedarf im Steueramt (Rathaus, Zimmer 12) eine Sperrmüllkarte ausgehändigt. Die Ausgabe der Sperrmüllkarte erfolgt nur an den Bescheidempfänger (Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltung) oder eine von ihm bevollmächtigte Person (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht). Geringe Sperrmüllmengen können auch an der Wertstoffsammelstelle in der St.-Johannes-Str. 42 abgegeben werden.

 

Gelbe Säcke / Gelbe Container

Die Abholung der gefüllten Säcke / Container wird durch vom Dualen System beauftragte Unternehmen besorgt. Das Sammelsystem der Dualen Systembetreiber wird bereits beim Einkauf über den Grünen Punkt oder ein anderes Rücknahmesymbol finanziert. Für die Herstellung und Verteilung der Säcke bzw. Tonnen, das Einsammeln, Sortieren und Verwerten des Inhalts entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ab dem 01.01.2022 ist im südlichen Landkreis Augsburg, und somit für Königsbrunn, die Firma Knettenbrech + Gurdulic Süd GmbH für die Abholung der Gelben Säcke zuständig. Wie bisher sind die Gelben Säcke in Königsbrunn an der Wertstoffsammelstelle in der St.-Johannes-Str. 42 erhältlich und können bei Bedarf dort abgeholt werden. Die bereits ausgegebenen Gelben Säcke können weiterhin verwendet werden. Für Reklamationen rund um die Abholung der Leichtverpackungen ist direkt die Firma Knettenbrech + Gurdulic Süd GmbH, Betriebsstätte Türkheim, Schützenstr. 10, 86842 Türkheim, Tel. 08245/966540, E-Mail: Lk.augsburg@knettenbrech-gurdulic.de, zuständig.

 

Königsbrunn, den 06.01.2022

 

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