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Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

    Gegen die öffentlich ausgelegte Vorschlagsliste kann binnen einer Woche ein nach §§ 32 bis 34 GVG begründeter Einspruch erhoben werden.

    Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn fasst in der Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste der Stadt Königsbrunn zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Augsburg und den Strafkammern des Landgerichts Augsburg. 

    Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.05.2023 bis 31.05.2023 zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Königsbrunn, Bürgerservicezentrum (Info/Foyer, Marktstr. 3a, 86343 Königsbrunn) aus.

    Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt Königsbrunn, Bürgerservicezentrum (Zimmer 13, Frau Mayer, Marktstr. 3a, 86343 Königsbrunn) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass  in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

    Königsbrunn, 11.05.2023

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