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Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022

  • Amtliche Bekanntmachungen

Die Bodenrichtwerte wurden ermittelt und beschlossen. Der Königsbrunn betreffende Auszug liegt öffentlich zur Einsicht im Rathaus aus.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat die Bodenrichtwerte zum Stand vom 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.

Der das Stadtgebiet Königsbrunn betreffende Auszug der Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom 01. August 2022 bis 02. September 2022 im Rathaus der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 2. Stock, Zimmer 213, öffentlich aus und kann dort zu den üblichen Geschäftszeiten (Mo. u. Fr. 8.00 – 12:.30 Uhr, Di. 7.00 – 16.00 Uhr, Do. 8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Außerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Bohus-Center, Halderstr. 29 in 86150 Augsburg, 3. Stock, Zimmer BC 301, BC 302, BC 303 und BC 304, Tel. 0821/3102-2231, -2233, -2558, -2585, -2643 bzw. -2958) schriftlich gegen Gebühr Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Königsbrunn, 21.07.2022

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