Satzung für öffentliche Entwässerungseinrichtungen sowie Beitrags- und Gebührensatzung zur Niederschlags-Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn zum Gebiet "Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn"
Beschluss des Stadtrats vom 21.12.2021, Inkrafttreten am 06.01.2022.
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Königsbrunn (Entwässerungssatzung – EWS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Niederschlags-Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn zum Gebiet "Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn" (BGS-N-EWS)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2021 die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Königsbrunn (Entwässerungssatzung – EWS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Niederschlags-Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn zum Gebiet "Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn" (BGS-N-EWS) beschlossen. Diese Satzungen treten zum 06.01.2022 in Kraft. Die Satzungen wurden im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie können zu den üblichen Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Königsbrunn, 30.12.2021