Schöffen- und Jugendschöffenwahl: Aufstellung der Vorschlagslisten

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Vorschlagslisten für die Schöffen und Jugendschöffen der Amtszeit 2024 bis 2028 erstellt. Auch die Stadt Königsbrunn sucht hierfür Kandidatinnen und Kandidaten.
In Verhandlungen des Strafrechts bezeichnet man die ehrenamtlichen Richterinnen traditionell als "Schöffinnen" und die ehrenamtlichen Richter als "Schöffen". Sie nehmen u.a. an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme teil wie die Berufsrichterinnen und -richter, und sie beeinflussen das Verfahren und das Urteil. Somit ist es ein immens verantwortungssvolles Amt, das die Laienrichterin / der Laienrichter bekleidet.
Die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen werden jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Wie viele Schöffinnen und Schöffen der jeweiligen Kommune benötigt werden, wird durch das Amtsgericht ermittelt und richtet sich nach den voraussichtlichen Verhandlungsterminen und der Einwohnerzahl.
Auch die Stadt Königsbrunn muss für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl eine Vorschlagsliste aufstellen. In diese können Deutsche, die in Königsbrunn wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sind, aufgenommen werden.
Allgemeine Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin / Schöffe und als Jugendschöffin / Jugendschöffe
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monatenverurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlichin oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen / Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen / Schöffengewählt werden.
- Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin / eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
- Schöffinnen / Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffinnen / Jugendschöffen) sollten zusätzlich in der Jugenderziehung über Befähigung und Erfahrung verfügen. Diese Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht zusätzlich in die Vorschlagsliste der Schöffen (Erwachsenenstrafsachen) aufgenommen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der offiziellen Website "Schöffenwahl 2023".
Bei Interesse: Kontaktaufnahme mit der Stadt Königsbrunn
Personen können ihr Interesse zur Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste der Stadt Königsbrunn für das Schöffen- oder Jugendschöffenamt mitteilen:
- schriftlich an: Stadtverwaltung Königsbrunn / Wahlamt
Marktstr. 3 ½, Zimmer 7a oder - per E-Mail: petra.mayer@koenigsbrunn.de
- telefonisch: 08231 606-116
Die Formulare für die Bewerbung um die Aufnahme in die Vorschlagsliste stehen
- hier als Download
Aufnahme in Vorschlagsliste Schöffin / Schöffe: allgemeine Strafsachen
Aufnahme in Vorschlagsliste Jugendschöffin / Jugendschöffe
oder
- unter www.schoeffenwahl.de
zur Verfügung.