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Splittboxen im Stadtgebiet

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Foto: Anke Maresch

Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer: Die Stadt Königsbrunn bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern den Service, sich kostenlosen Splitt aus im Stadtgebiet verteilten Boxen zu entnehmen.

Aufgabe der Grundstückseigentümer im Winter
Durch verschiedene gesetzliche Regelungen und kommunale Verordnungen werden die Rechte und Pflichten eines Grundstückeigentümers bestimmt. Dazu gehört auch, dass er im Winter dafür sorgt, alle an das Grundstück angrenzenden Gehwege inkl. nicht befestigter Gehbahnen in Spielstraßenausreichend zu räumen und zu streuen.

Von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr

  • An Werktagen müssen Eigentümer die sogenannte "Sicherungsfläche" ab 7.00 Uhr von Schnee räumen.
    An Sonn- und Feiertagen gilt dies ab 8.00 Uhr.

    Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte muss Sand, Splitt oder andere geeignete abstumpfende Mitteln, jedoch nicht ätzende Stoffe (z.B. Tausalz) eingesetzt oder das Eis beseitigt werden. Nur bei besonderer Glättegefahr, etwa auf Treppen oder bei starken Steigungen, ist das Ausbringen von Tausalz zulässig.
  • Alle Sicherungsmaßnahmen müssen bis 20.00 Uhr so oft wiederholt werden, wie es notwendig ist, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz zu vermeiden.
  • Das Räumgut, also der geräumte Schnee oder die Eisreste, müssen so gelagert werden, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, besteht die Verpflichtung, es spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

30 Splittboxen im Stadtgebiet
Aus den über das ganze Stadtgebiet verteilten 30 Splittboxen können sich Grundstücksbesitzer in haushaltsüblichen Mengen mit Splitt versorgen. Diesen Service bietet die Stadt Königsbrunn ihren Bürgerinnen und Bürgern kostenlos – das Streugut darf nicht weiterveräußert werden!

Dieses PDF nennt die Stadtorte der Splittboxen im Stadtgebiet Königsbrunn.

 

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