Sprungziele

Umtausch von Altführerscheinen in befristete EU-Kartenführerscheine

  • Rathaus & Bürgerservice
pixabay Bald gehören die Papierführerscheine der Vergangenheit an: Sie werden von den Kartenführerscheinen ersetzt!

Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein? Dann sollten Sie sich informieren, bis wann Sie ihn in einen Kartenführerschein umtauschen müssen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 drängt die Zeit!

Seit Januar 2013 werden in Deutschland nur noch befristete EU-Kartenführerscheine ausgestellt. Alle Papierführerscheine, die derzeit noch im Umlauf sind, müssen nun sukzessive umgetauscht werden. Vor allem für Führerschein-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ist diese Information wichtig, denn ihr Führerschein muss bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht sein – nach Ablauf dieser Frist ist das alte Führerschein-Dokument ungültig!

Bitte beachten Sie: Es geht hier nur um den Umtausch des Dokumentes! Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden und es gibt auch keine ärztlichen Untersuchungen. Wenn das Dokument nicht rechtzeitig umgetauscht wurde, gilt dies nicht als "Fahren ohne Fahrerlaubnis"; es drohen dann jedoch 10,- € Verwarnungsgeld und es kann im Ausland Probleme geben.

Einfach auf diesen Link klicken und Sie finden auf der Homepage des Landratsamtes Augsburg alle wichtigen Informationen zu diesem Thema sowie in der rechten Spalte eine Download-Möglichkeit für den Antrag und für ein Bild- und Unterschriftsblatt.

Hier gibt es noch ein Merkblatt zu der Umstellung.

 

Abgabe der Unterlagen:
Im Königsbrunner Ordnungsamt, Marktstraße 3a, können Sie Ihre Unterlagen abgeben; die Umstellung selbst wird über das Landratsamt Augsburg vorgenommen.
Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe der Unterlagen am besten einen persönlichen Termin, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles mit Ihnen durchsprechen können: Tel. 08231 606-118 oder über die Online-Terminvereinbarung hier auf unserer Homepage!

 

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.