Umtausch von Altführerscheinen in befristete EU-Kartenführerscheine
Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein? Dann sollten Sie sich informieren, bis wann Sie ihn in einen Kartenführerschein umtauschen müssen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 drängt die Zeit!
Seit Januar 2013 werden in Deutschland nur noch befristete EU-Kartenführerscheine ausgestellt. Alle Papierführerscheine, die derzeit noch im Umlauf sind, müssen nun sukzessive umgetauscht werden. Vor allem für Führerschein-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ist diese Information wichtig, denn ihr Führerschein muss bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht sein – nach Ablauf dieser Frist ist das alte Führerschein-Dokument ungültig!
Bitte beachten Sie: Es geht hier nur um den Umtausch des Dokumentes! Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden und es gibt auch keine ärztlichen Untersuchungen. Wenn das Dokument nicht rechtzeitig umgetauscht wurde, gilt dies nicht als "Fahren ohne Fahrerlaubnis"; es drohen dann jedoch 10,- € Verwarnungsgeld und es kann im Ausland Probleme geben.
Einfach auf diesen Link klicken und Sie finden auf der Homepage des Landratsamtes Augsburg alle wichtigen Informationen zu diesem Thema sowie in der rechten Spalte eine Download-Möglichkeit für den Antrag und für ein Bild- und Unterschriftsblatt.
Hier gibt es noch ein Merkblatt zu der Umstellung.
Abgabe der Unterlagen:
Im Königsbrunner Ordnungsamt, Marktstraße 3a, können Sie Ihre Unterlagen abgeben; die Umstellung selbst wird über das Landratsamt Augsburg vorgenommen.
Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe der Unterlagen am besten einen persönlichen Termin, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles mit Ihnen durchsprechen können: Tel. 08231 606-118 oder über die Online-Terminvereinbarung hier auf unserer Homepage!