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Wasser aus Pools und Planschbecken ist Abwasser

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Foto: pixabay.com / Andreas Lischka

… das über "öffentliche Entwässerungseinrichtungen" (Abwasserschächte) entsorgt werden muss.

Sommerzeit ist Badezeit – und in vielen Gärten sind Pools und Planschbecken aufgebaut. Bitte beachten Sie: Das darin genutzte "Badewasser" darf nicht einfach auf dem Grundstück ausgeschüttet werden und im Boden versickern! Ebenso darf es auch nicht in beliebige Gullys geschüttet werden! Denn: Die Stadtwerke Königsbrunn weisen darauf hin, dass es sich bei dem Wasser aus Pools oder Planschbecken nämlich um Abwasser handelt. Es muss korrekt – also über "öffentliche Entwässerungseinrichtungen" (Abwasserschächte) – entsorgt werden.

 

Öffentlich Abwasserschächte
Für Laien ist es oftmals schwierig zu erkennen, ob es sich um Abwasserschächte oder um Sickerschächte handelt. Einfache Gullys – ob auf Privatgrund oder im öffentlichen Raum – versickern das Wasser immer, da dies so in der Entwässerungssatzung für die Stadt Königsbrunn geregelt ist. Denken Sie bitte daran, dass die Verschmutzung damit direkt in unser zu schützendes Grundwasser gelangt. Sollten Sie unsicher sein: Bitte fragen Sie am besten bei unseren Stadtwerken nach, wo Sie Ihr Pool-/ Planschbecken-Wasser korrekt entsorgen können unter Tel. 08231 606-574

 

Wichtige Hinweise

  • In diesem Zusammenhang weisen wir auch nochmals nachdrücklich darauf hin, dass es in Königsbrunn verboten ist, Autos auf öffentlichem Grund zu waschen.
    In der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen" regelt die Stadt Königsbrunn die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Hier heißt es u.a.: "Insbesondere ist es verboten, auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeuten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern …"
     
  • Auch auf privatem Grund greift das Verbot, Fahrzeuge zu waschen, wenn Abwasser versickert wird. In solch einem Fall greift das Umweltstrafrecht, zuständig ist dann das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. Hier werden von Bußgeldverfahren eingeleitet, in größeren Fällen kommt es zur Anzeige.
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