Wasserzählerstand: ablesen und melden

Die Stadtwerke Königsbrunn informieren über das Ablesen der Wasserzähler: Es erfolgt nicht durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern muss bis 17. Dezember 2022 gemeldet werden.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige müssen den Wasserzählerstand auch im Jahr 2022 selbst ablesen und bis zum 17. Dezember 2022 melden: anhand einer portofreien Rückmeldungskarte oder alternativ über ein Online-Formular. Dazu versenden die Stadtwerke Königsbrunn ab Ende November 2022 ein Schreiben.
- Rückmeldungskarte
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige erhalten ein Schreiben mit einer vorgefertigten Rückmeldungskarte. In diese muss nur noch der Zählerstand und das Ablesedatum eingetragen werden. Diese Karte muss bis zum 17. Dezember 2022 portofrei zurückgeschickt werden: Bitte einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. - Online-Formular
Alternativ können der Zählerstand und das Ablesedatum auch in ein Online-Formular eingetragen werden, das ab Ende November 2022 zur Verfügung steht. Auch bei dieser Variante muss die Rückmeldung bis zum 17. Dezember 2022 erfolgen.
Öffnen Sie einfach diesen Link zur Online-Meldung des Wasserzählerstandes.
Bitte beachten Sie: Die Zählerstandmeldung kann ausschließlich über diese beiden Möglichkeiten erfolgen. Erfolgt keine oder eine verspätete Zählerstandsmeldung, wird der Verbrauch geschätzt und entsprechend abgerechnet.