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Wasserzählerstand: ablesen und melden

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Abbildung: Stadtwerke Königsbrunn

Die Stadtwerke Königsbrunn informieren über das Ablesen der Wasserzähler: Es erfolgt nicht durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern muss bis 15. Dezember 2023 gemeldet werden.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige müssen den Wasserzählerstand auch im Jahr 2023 selbst ablesen und bis spätestens 15. Dezember 2023 melden: anhand einer portofreien Selbstablese-Karte oder alternativ über ein Online-Formular. Dazu versenden die Stadtwerke Königsbrunn ab Ende November 2023 ein Schreiben.

  • Selbstablese-Karte
    Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige erhalten ein Schreiben mit einer vorgefertigten Selbstablese-Karte. In diese muss nur noch der Zählerstand und das Ablesedatum eingetragen werden. Diese Karte muss bis zum 15. Dezember 2023 portofrei zurückgeschickt werden: Bitte einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.
     
  • Online-Formular
    Alternativ können der Zählerstand und das Ablesedatum auch in ein Online-Formular eingetragen werden. Auch bei dieser Variante muss die Rückmeldung bis zum 15. Dezember 2023 erfolgen.
    Klicken Sie hier und wir leiten Sie direkt weiter zum Online-Formular.
    Hinweis:
    Ihre Anmeldedaten ("Anmeldename" und "Passwort") für das Einloggen finden Sie auf der Selbstablese-Karte, die Ihnen von den Stadtwerken zugesandt wurde.


Bitte beachten Sie:
Die Zählerstandmeldung kann ausschließlich über diese beiden Möglichkeiten erfolgen. Erfolgt keine oder eine verspätete Zählerstandsmeldung, wird der Verbrauch geschätzt und entsprechend abgerechnet

 

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