
Hier finden Sie zusätzlich zu den amtlichen Bekanntmachungen in der Augsburger Allgemeinen nochmals alle öffentlichen städtischen Bekanntmachungen zum Nachlesen:
Am Dienstag,13.04.2021, findet im Gemeindezentrum St. Johannes, Friedhofstr. 2 in Königsbrunn, eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18:30 Uhr. Für Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht!
1. Bericht
2. Verlängerung der Straßenbahnlinie 3,
Gestaltung der Schallschutzwand; Beschluss
3. Stadtwerke Königsbrunn: Beschluss
1. Abberufung der bisherigen kfm. Werkleitung
2. Berufung einer neuen kfm. Werkleitung
3. Berufung einer stv. kfm. Werkleitung
4. Berufung einer stv. techn. Werkleitung
4. Haushalt 2021; Haushaltsbeschlüsse
a) Haushaltssatzung, b) Ergebnishaushalt, c) Finanzhaushalt,
d) Investitionsprogramm, e) Stellenplan
5. Wünsche und Anfragen
Ab April 2021 wird im Stadtgebiet Königsbrunn die nach dem Eichgesetz vorgeschriebene Auswechslung der Wasserzähler vorgenommen. In Frage kommen alle Wasserzähler, die im Jahr 2015 und früher eingebaut wurden. Die Auswechslung erfolgt durch Mitarbeiter der Stadtwerke Königsbrunn, die sich als solche ausweisen können. Die Mitarbeiter der Stadtwerke halten die aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation geltenden Hygienemaßnahmen ein. Die Auswechslung des Zählers wird ca. eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Beim Auswechseln des Hauptzählers entstehen den Grundstückseigentümern keine Kosten. Die Stadtwerke bitten, den Zugang zu den Wasserzählern freizuhalten.
Die Stadt Königsbrunn, die Uniper Kraftwerke GmbH und der Freistaat Bayern haben einen Fonds mit einem Gesamtvolumen von 2.250.000 Euro zur Entschädigung von Eigentümern und anderweitig dinglich Berechtigten (z.B. Erbbauberechtigten) von Grundstücken im Stadtgebiet Königsbrunn eingerichtet, die in der Vergangenheit durch Grundwasserhochstände unverschuldet, überdurchschnittlich hart und schwerwiegend betroffen waren und für den hierdurch verursachten Schaden keinen anderweitigen Ersatz (Entschädigung, Schadensersatz, Kaufpreisminderung etc.) von Dritten (z.B. Versicherungen oder Grundstücksverkäufern) erlangt haben oder hätten erlangen können.
Anträge auf Entschädigung können nach dieser Bekanntmachung sechs Monate lang, vom 26.03.2021 bis zum 25.09.2021, in Textform per Post: Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn, Fax: 08231/606-161 oder E-Mail: grundwasser@koenigsbrunn.de gestellt werden. Hierzu ist das von der Stadt Königsbrunn zur Verfügung gestellte Antragsformular zu verwenden. Verspätet eingehende Anträge sind vom Entschädigungsverfahren ausgeschlossen; es sei denn, der Antragsteller hat die verspätete Antragstellung nicht zu vertreten.
Die Härtefallregelung sowie der Antrag auf Entschädigung stehen auf der Homepage der Stadt Königsbrunn unter www.koenigsbrunn.de/rathaus-buergerservice/amtliches/haertefall-grundwasser/ zum Download zur Verfügung und liegen bis zum 25.09.2021 (sechs Monate ab dieser Bekanntmachung) im Rathaus Königsbrunn, Marktplatz 7, 1. Stock, Zimmer 103, zur Einsicht aus. Sollten Sie die Unterlagen im Rathaus einsehen wollen, bitten wir aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation um eine entsprechende Terminvereinbarung (Tel. 08231/606-202). Darüber hinaus werden die Härtefallregelung und der Antrag auf Entschädigung durch die Stadt Königsbrunn auf Anforderung auch übersandt (Tel. 08231/606-0).
Königsbrunn, den 25.03.2021
gez.
1. Bürgermeister
Stallpflicht für Geflügel in Königsbrunn
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit immer weiter aus. Derzeit sind von über 700 Fällen deutschlandweit insgesamt 27 Fälle in Bayern amtlich festgestellt worden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine Risikobewertung ausgesprochen, in der insbesondere der Geflügelhaltung in bestimmten Gebieten ein hohes Risiko bei der Verbreitung der Vogelgrippe zugesprochen wird. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände zu verhindern, wurde deswegen vom Bayerischen Umweltministerium in Risikogebieten eine bayernweite Stallpflicht angeordnet.
Aufgrund dessen erließ das Landratsamt Augsburg die Allgemeinverfügung vom 11.03.2021, die für alle Landkreiskommunen gilt. Die bayernweite Stallpflicht für Geflügel gilt hiernach auch für das Stadtgebiet Königsbrunn. Die bereits erlassene Allgemeinverfügung vom 04.02.2021 und die darin enthaltenen Maßnahmen bleiben davon unberührt. Beide Allgemeinverfügungen und weitere Informationen sind unter www.landkreis-augsburg.de/vogelgrippe nachzulesen.
Königsbrunn, den 25.03.2021
Am Dienstag, 23.03.2021, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Werkausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Für Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht!
1. Bericht
2. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses für das Jahr 2019, Empfehlungen an den Stadtrat; Beschluss
3. Vollzug des Wirtschaftsplanes 2021, Freigabe im Vorgriff auf den genehmigten Wirtschaftsplan; Beschluss
4. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 16.03.2021 findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Hauptausschuss-Sitzung mit nachstehender Tagesordnung statt.
Hierzu werden alle Mitglieder eingeladen mit dem Ersuchen, pünktlich zu erscheinen. Im Falle der Verhinderung werden Sie gebeten, sich rechtzeitig unter Angabe des Grundes zu entschuldigen.
Für Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht!
Tagesordnung
19.00 Uhr Öffentliche Sitzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Hiernach beträgt, rückwirkend zum 01.01.2021, die Verbrauchsgebühr 1,91 € pro m³ Abwasser. Dieser Wert liegt somit geringfügig unterhalb des noch im Dezember bekanntgemachten, vorläufigen Gebührensatzes von 1,98 €/m³. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, II. Stock (Anbau), Zimmer 220 zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminvereinbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Hiernach beträgt, rückwirkend zum 01.01.2021, die Verbrauchsgebühr 1,10 € pro m³ entnommenen Wassers. Dieser Wert liegt somit geringfügig unterhalb des noch im Dezember bekanntgemachten, vorläufigen Gebührensatzes von 1,11 €/m³. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, II. Stock (Anbau), Zimmer 220 zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminvereinbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Am Dienstag, 09.03.2021 findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Bauausschuss-Sitzung mit nachstehender Tagesordnung statt.
Hierzu werden alle Mitglieder eingeladen mit dem Ersuchen, pünktlich zu erscheinen. Im Falle der Verhinderung werden Sie gebeten, sich rechtzeitig unter Angabe des Grundes zu entschuldigen.
Für Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht!
Tagesordnung:
18.00 Uhr: Öffentliche Sitzung
1. Bericht
2. Baugesuche; Beschluss
2.1 Bauantrag zum Anbau einer Kleingarage mit Garäteschuppen und Kinderzimmer, Grundstück Fl.Nr. 20/11, Brunnenbachstr. 28 Vorlagen-Nr. 32/2021
2.2 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen, Grundstück Fl.Nr. 73/5, Ludwig-Martini-Str. 14a und 14b Vorlagen-Nr. 33/2021
2.3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern oder 1 Doppelhaus, Grundstück Fl.Nr. 118/2, Wendelsteinstr. 11 Vorlagen-Nr. 34/2021
2.4 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Stabmattenzaunes, Grundstück Fl.Nr. 1622, Augsburger Str. 45-51 Vorlagen-Nr. 35/2021
3. Arkadenkonzept für den Zentralbereich der Stadt Königsbrunn; Beschluss Vorlagen-Nr. 37/2021
4. Entwicklung des Areals Hotel Zeller und Toni-Immobilien, Vorstellung eines Gesamtkonzeptes; Beschluss Vorlagen-Nr. 21/2021
5. Schließung der Arkaden am Gebäude Bgm.-Wohlfarth-Str. 80; Beschluss Vorlagen-Nr. 20/2021
6. Aufstockung der Wohnanlage Rathausstr. 37-41, Konzeptanpassung; Vorberatung / Beschluss Vorlagen-Nr. 38/2021
7. Wünsche und Anfragen
Der von der Stadt Königsbrunn verpflichtete Schädlingsbekämpfungsdienst Hawlik & Hawlik GmbH, Dornierstr. 6, 86456 Gablingen, führt am Freitag, den 05.03.2021, eine Rattenbekämpfungsaktion im Stadtbereich durch. Die Stadt Königsbrunn bittet alle Grundstücksbesitzer, aufgetretenen Rattenbefall zwecks Terminvereinbarung gleich direkt bei der Firma Hawlik, Tel. 08230 / 891450, Fax 08230 / 8914520 oder beim Ordnungsamt Königsbrunn, Zimmer 6, Marktstr. 3½, Tel. 08231 / 606-116, Fax 08231 / 606-28116 oder per E-Mail an Roland.Kraetschmer@koenigsbrunn.de, zu melden.
Hinweis: Die im Vorratsschutzbereich zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen. Die Techniker der Firma Hawlik besitzen die Sachkunde und sind IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer.
Am Donnerstag, 04.03.2021 findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Hauptausschuss-Sitzung mit nachstehender Tagesordnung statt.
Hierzu werden alle Mitglieder eingeladen mit dem Ersuchen, pünktlich zu erscheinen. Im Falle der Verhinderung werden Sie gebeten, sich rechtzeitig unter Angabe des Grundes zu entschuldigen.
Für Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht!
Tagesordnung
Wie in der Hauptausschuss-Sitzung am 23.02.2021 besprochen, findet am 04.03.2021 eine zusätzliche Sitzung mit nachstehender Tagesordnung statt. Die Einladung erfolgt insofern mit verkürzter Ladungsfrist.
17.30 Uhr: Öffentliche Sitzung
Am Dienstag, 02.03.2021, findet im Gemeindezentrum St. Johannes, Friedhofstr. 2 in Königsbrunn, eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18.40 Uhr. Für Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht!
1. Bericht
2. Vertrag mit der Lechwerke AG über die Bereitstellung des Netzes
und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit
elektrischer Energie (Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag);
Beschluss
3. Gebührenkalkulationen Wasser und Abwasser 2021 - 2024,
künftige Gebührensätze; Beschluss
4. Leistungen der Abteilung Hochbau im Jahr 2020; Bericht
5. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 23.02.2021, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Hauptausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 17.30 Uhr. Für Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht!
1. Bericht
2. Ergebnishaushalt 2021; Beratung
3. Wünsche und Anfragen
Am Donnerstag, 11.02.2021, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Bauausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18.00 Uhr. Für Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht!
1. Bericht
2. Neugestaltung der Bgm.-Wohlfarth-Straße, Vorstellung des Planungsstandes; Beschluss
3. Verlängerung der Straßenbahnlinie 3, Gestaltung der Schallschutzwand; Beschluss
4. Kita an der Karwendelstraße, Projekteinstellung; Beschluss
5. Antrag auf Vorbescheid zum Abriss eines Pferdestalles und Neubau von 2 Wohnhäusern, Grundstück Fl.Nr. 337/3, Schleifenstr. 56½; Beschluss
6. Antrag der CSU-Fraktion auf Erlass einer Spielplatzsatzung; Beschluss
7. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 09.02.2021, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Hauptausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Für Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht!
1. Bericht
2. Kiosk am Ilsesee, Verlängerung des Pachtvertrages; Beschluss
3. Mehrgenerationenhaus Königsbrunn; Jahresbericht 2020
4. Wünsche und Anfragen
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt durch den Kreiswahlleiter im Amtsblatt der Stadt Augsburg. Diese Bekanntmachung kann hier sowie von der Homepage der Stadt Augsburg als PDF-Datei heruntergeladen werden. Als zusätzliche Information ist der komplette Ausdruck im Schaukasten am Rathaus Königsbrunn, Marktplatz 7, einsehbar.
Weitere Auskunft zur Einreichung von Wahlvorschlägen erteilt das Büro des Kreiswahlleiters: Stadt Augsburg, Bürgeramt, An der Blauen Kappe 18, 2. Stock, Zimmer 205, Telefon 0821/324-2435 oder 0821/324-3535, Telefax 0821/324-2402, E-Mail wahlen@augsburg.de.
Für Details öffnen Sie bitte dieses PDF.
Das Landratsamt Augsburg hat auf Grund § 6 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) am 04.02.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Landratsamt Augsburg. Diese Bekanntmachung kann hier sowie von der Homepage des Landkreises Augsburg als PDF-Datei heruntergeladen werden (Download). Als zusätzliche Information ist der komplette Ausdruck im Schaukasten am Rathaus Königsbrunn, Marktplatz 7, einsehbar.
Zusätzlich kann die Begründung dieser Allgemeinverfügung von jedermann, der als Betroffener im Sinne der Nrn. 1, 2 und 3 der Verfügung in Betracht kommt, während der Dienstzeiten (Mo. – Fr.: 7.30 – 12:30 Uhr, Do.: 14.00 – 17.30 Uhr) auf Zimmer D 1.37 des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4 in Augsburg, eingesehen werden.
Am Dienstag, 02.02.2021, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Werkausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18 Uhr. Für Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht!
1. Bericht
2. Abwasserentsorgung, Vollzug des Wirtschaftsplanes, Freigabe zur Beschaffung von sechs Abwasserpumpen; Beschluss
3. Quartalsberichte IV/2020 für die Stadtwerke und den Betriebshof; Bericht
4. Gebührenkalkulationen Wasser und Abwasser 2021-2024, künftige Gebührensätze; Beschluss
5. Wünsche und Anfragen
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
für die Stadt Königsbrunn
(Abstandsflächensatzung)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.01.2021 die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für die Stadt Königsbrunn (Abstandsflächensatzung) beschlossen. Die Satzung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, eingesehen werden. Die Satzung ist auch unter www.koenigsbrunn.de/Bekanntmachungen einzusehen.
Königsbrunn, 28.01.2021
gez.
1. Bürgermeister
Am Dienstag, 26.01.2021, findet im Gemeindezentrum St. Johannes, Friedhofstr. 2 in Königsbrunn, eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 17:30 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz! Aufgrund der Corona-Auflagen stehen nur begrenzt Plätze für Besucher zur Verfügung!
1. Bericht
2. Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R., Neuaufnahme von Kommunen: Stadt Neusäß, Marktgemeinde Diedorf, Gemeinde Ebershausen, Stadt Höchstädt a.d. Donau, Stadt Marktoberdorf; Beschluss
3. Investitionsprogramm 2021 bis 2024; Beschluss
4. Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für die Stadt Königsbrunn, Alternativen 1 & 2; Beschluss
5. Königsbrunn Stadtzentrum; Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur geplanten Änderung der Sanierungssatzung
6. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung und Änderung des
Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlich der Landsberger Straße,
östlich der B17 neu, nördlich der Gemarkungsgrenze Königsbrunn“;
Aufstellungsbeschluss
7. Etablierung einer Citymanagement-Stelle in Königsbrunn; Beschluss
8. Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung über ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9a "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" der Stadt Königsbrunn im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Hier: Erneute ergänzende Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB
Die Stadt Königsbrunn hat in der Sitzung des Stadtrates am 21.04.2020 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 31.03.2020 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am 20.06.2020 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gegen den Bebauungsplan ist ein Normenkontrollverfahren eingeleitet worden, mit dem ein Verfahrensfehler bei der ersten ergänzenden Beteiligung geltend gemacht worden ist.
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat am 22.09.2020 in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Stadt Königsbrunn wird ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung eines fehlerbehafteten Verfahrensschrittes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" durchführen und den Bebauungsplan nach Abschluss dieses Verfahrens erneut in Kraft setzen.
2. Der Stadtrat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9a "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" zur Behebung eines fehlerbehafteten Verfahrensschrittes erneut in die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu geben.
Grund hierfür ist ein Verfahrensfehler bei dem damals durchgeführten Beteiligungsverfahren. Nach Durchführung der Offenlage wurde die Planung überarbeitet. Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat am 14.01.2020 die erstmalige erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Im Rahmen der erneuten Beteiligung in der Zeit vom 14.02. bis 16.03.2020 wurden eine schalltechnische Stellungnahme des Büro em plan mit Stand März 2019 anstatt mit fortgeschriebenem Stand November 2019 und eine Verkehrsuntersuchung des Büro gevas mit Stand Februar 2019 anstatt mit fortgeschriebenem Stand Dezember 2019 ausgelegt.
Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB werden die fehlerhafte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und alle daran anschließenden Verfahrensschritte wiederholt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt, da es sich um ein Vorhaben der Innenentwicklung (Nachverdichtung) handelt, das weniger als 20.000 qm Grundfläche festsetzt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ziel der Planung ist es, zusätzlichen Wohnraum (23 Wohneinheiten) in der Stadt Königsbrunn, aufgrund der hohen Nachfrage in der Region Augsburg, zu schaffen. Im Zuge einer Nachverdichtung kann an diesem Standort dem übergeordneten Planungsziel einer Stärkung des zentralen Verdichtungsraumes Rechnung getragen werden.
Der Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Vorhaben- und Erschließungspläne sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 1 und Abs. 2 PlanSiG in der Zeit vom
01.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021
entsprechend der aktuellen Rechtslage sowie den Anwendungshinweisen für die Auslegung von Bauleitplanverfahren durch das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 08.06.2020 auf der Internetseite der Stadt Königsbrunn (https://www.koenigsbrunn.de/meine-stadt/stadtentwicklung/aktuelle-planverfahren/) eingestellt. Zudem können die Bauleitplanung betreffende Fragen telefonisch oder per E-Mail vorgebracht werden. Eine Einsichtnahme im Rathaus ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die diesem Bebauungsplan zugrunde gelegten Vorschriften können nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Ansprechpartner sind:
Die Entwürfe der Bauleitpläne liegen mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den in Bezug genommenen Normen und Richtlinien aus. Mit diesen Unterlagen werden insbesondere ausgelegt:
· Verkehrsuntersuchung von gevas, Dezember 2019 (inkl. Schleppkurvennachweis der Planungsgruppe Kölz vom 24.05.2018)
· Schleppkurvennachweis des Architekturbüros Zuth und Zuth vom 10.01.2020
· Schalltechnische Untersuchung von em plan, Dezember 2019 - redaktionell berichtigte Fassung
· Schalltechnische Untersuchung Ergänzung - planbedingter Verkehr von em plan, September 2020
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Königsbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.01.2021 die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für die Stadt Königsbrunn (Abstandsflächensatzung) beschlossen. Die Satzung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, eingesehen werden. Die Satzung ist auch unter https://www.koenigsbrunn.de/rathaus-buergerservice/amtliches/satzungen-verordnungen/ unter der Überschrift "Bauverwaltung und technisches Bauamt" einzusehen.
Am Dienstag, 19.01.2021, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Bauausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Baugesuche; Beschluss
3. Nibelungenstr. 20, Errichtung eines Ärztehauses und eines Pflegeheimes; Beschluss
4. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 12.01.2021, findet im Gemeindezentrum St. Johannes, Friedhofstr. 2 in Königsbrunn eine Stadtratssitzung mit nachstehender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung 18:30 Uhr.
1. Bericht
2. Neue Förderrichtlinie für Zuschüsse der Stadt Königsbrunn an gemeinnützige Vereine und Gruppierungen; Beschluss, Vorlagen-Nr. 266/2020
3. Antrag der FW-Fraktion auf Errichtung einer 2-3-fach-Sporthalle im Sportpark West; Beschluss Vorlagen-Nr. 260/2020 1. Ergänzung
4. Neukonzeption der Grundschule Nord, Erstellung einer Zweifeld-Sporthalle, Konzeptüberlegung; Beschluss Vorlagen-Nr. 262/2020 1. Ergänzung
5. Ergebnis des VgV-Verfahrens „Forum Königsbrunn“, Vergabe der Aufträge; Beschluss Vorlagen-Nr. 265/2020 1. Ergänzung
6. Antrag der BbK auf Anschaffung von Luftfiltergeräten für die Königsbrunner Grundschulen; Beschluss Vorlagen-Nr. 269/2020 1. Ergänzung
7. Wünsche und Anfragen
1. Festsetzung der Grundsteuer für 2021
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 wird hiermit die Grundsteuer für 2021 in gleicher Höhe und zu den gleichen Fälligkeiten (15.02./15.05./15.08./15.11. bzw. bei Jahreszahlung 01.07.) wie im Vorjahr festgesetzt, soweit nicht wegen Änderungen ein neuer Bescheid erstellt wird. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn, eingesehen werden. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt einen Tag nach dem Tag der Veröffentlichung als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird, ist dieser einzulegen bei der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird, ist diese beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn (www.koenigsbrunn.de) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen der Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Steuerbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten.
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteiles oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.
2. Hundesteuer 2021
Zum 01.01.2021 tritt die neue Hundesteuersatzung vom 25.11.2020 in Kraft. Mit Ablauf des 31.12.2020 tritt die Hundesteuersatzung vom 26.07.2006 außer Kraft. Die Veröffentlichung der neuen Satzung erfolgt im Februar 2021 im Königsbrunner Mitteilungsblatt.
Gemäß § 11 der Hundesteuersatzung der Stadt Königsbrunn zum 01.01.2021 ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes der Gemeinde anzuzeigen. Die Steuer beträgt für jeden Hund 50,00 Euro bzw. für jeden Kampfhund 500,00 Euro pro Kalenderjahr. Alle Hundehalter, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen und zwar im Rathaus, Marktplatz 7, Steueramt, Zi. 12. Für jeden angemeldeten Hund wird ein Hundezeichen ausgegeben. Im Schadensfall kann somit der Hundehalter ermittelt und benachrichtigt werden. Für die Hundesteuer haftet gem. § 3 der Steuersatzung der Halter des Hundes oder wer einen Hund im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Bei Verlust der Marke wird eine Ersatzmarke gegen Gebühr (5,00 Euro) ausgehändigt. Die Abmeldung eines Hundes erledigen Sie ebenfalls in o.g. Raum. Das Hundezeichen ist dabei abzugeben.
3. Allgemeine Informationen
Abfallbeseitigung
Die Abfallbeseitigung im Stadtgebiet Königsbrunn erfolgt im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg, Feyerabendstr. 2, 86830 Schwabmünchen, und nach der gültigen Abfallbeseitigungssatzung.
Die Aufstellung, der Tausch und der Abzug aller Müllgefäße erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg. Diesem obliegt die Verwaltung aller Müllgefäße. Reklamationen sowie Meldungen defekter Mülltonnen nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb direkt entgegen.
Nur die An-, Ab- und Ummeldung der Restmülltonnen (Graue Tonne) erfolgt im Steueramt der Stadt Königsbrunn. Die gewünschte Änderung wird umgehend an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg weitergeleitet, damit dieser das Nötige in die Wege leiten kann.
Die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg beantwortet gerne alle Fragen rund um die Mülltonnen und erteilt fachliche Auskünfte zu allen Abfallthemen: Tel. 0821/3102-3221 oder -3222, E-Mail: abfallberatung@lra-a.bayern.de.
Abfallkalender
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg stellt auf seiner Internetseite www.awb-landkreis-augsburg.de einen Abfallkalender zur Verfügung, in dem die Leerungstermine aller Tonnen einschließlich Feiertagsverschiebungen eingearbeitet sind.
Restmüllsäcke
Falls die zugelassenen Restmüllbehältnisse wegen verstärktem Anfall von Müll nicht ausreichen, können zur ordentlichen Entsorgung Restmüllsäcke im Steueramt der Stadt Königsbrunn, Rathaus, Zi. 12, zum Preis von 7,00 Euro/Stück erworben werden.
Sperrmüll
Für jede zur kommunalen Abfallbeseitigung angemeldete Wohneinheit bzw. Arbeitsstätte wird bei Bedarf im Steueramt (Rathaus, Zi. 12) eine Sperrmüllkarte ausgehändigt. Die Ausgabe der Sperrmüllkarte erfolgt nur an den Bescheidempfänger (Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltung) oder eine von ihm bevollmächtigte Person (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht). Geringe Sperrmüllmengen können auch an der Wertstoffsammelstelle in der St.-Johannes-Str. 42 abgegeben werden.
Gelbe Säcke / Container
Die Abholung der gefüllten Säcke/Container wird durch vom Dualen System beauftragte Unternehmen besorgt. Das Sammelsystem der Dualen Systembetreiber wird bereits beim Einkauf über den Grünen Punkt oder ein anderes Rücknahmesymbol finanziert. Für die Herstellung und Verteilung der Säcke bzw. Tonnen, das Einsammeln, Sortieren und Verwerten des Inhaltes entstehen keine zusätzlichen Kosten. Aktuell ist die Fa. Kühl Entsorgung mit Standort in Augsburg für die Entsorgung der Gelben Säcke und Gelben Container in den Städten und Gemeinden des Landkreises Augsburg zuständig. Rückfragen und Reklamationen sind ausschließlich an die Service-Nummer 0800 / 40 200 40 (kostenfrei) zu richten.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 eine Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Die Änderungssatzung hat insbesondere eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von bisher 1,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf voraussichtlich 1,98 Euro pro Kubikmeter Abwasser ab dem 01.01.2021 zum Inhalt. Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, 2. Stock (Anbau), Zimmer 220, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminvereinbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 eine Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Die Änderungssatzung hat insbesondere eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von bisher 0,73 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers auf voraussichtlich 1,11 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers ab dem 01.01.2021 zum Inhalt. Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, 2. Stock (Anbau), Zimmer 220, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminvereinbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Bundes und des Freistaates Bayern zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bleibt die Stadtverwaltung Königsbrunn vom 23. Dezember 2020 bis einschl. 03. Januar 2021 geschlossen. Dies betrifft das Rathaus, das Ordnungsamt, das Kulturbüro, das Personalmanagement, den Betriebshof und die Stadtwerke.
Bei Notfällen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern. Wasser: 0175/4125996, Abwasser: 0171/6370714.
Am Dienstag, 15.12.2020, findet im Gemeindezentrum St. Johannes (Friedhofstr. 2) in Königsbrunn eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Vermietung des städt. Schulgebäudes an der Römerallee; Beschluss
3. Neue Förderrichtlinie für Zuschüsse der Stadt Königsbrunn an gemeinnützige Vereine und Gruppierungen; Beschluss
4. Gebührenkalkulationen Wasser und Abwasser 2021-2024, künftige Gebührensätze; Beschluss
5. ÖPNV, Vorstellung des überarbeiteten Stadtbuskonzeptes, Umsetzung des Konzeptes mit Elektrobussen, Bereitstellung der notwendigen Ladeinfrastruktur (Standort, Betriebsmodell, …); Beschluss
6. Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7c, Wärmeversorgung; Beschluss
7. Ergebnis des VgV-Verfahrens „Forum Königsbrunn“, Vergabe der Aufträge; Beschluss
8. Neukonzeption der Grundschule Nord, Erstellung einer Zweifeld-Sporthalle, Konzeptüberlegung; Beschluss
9. Antrag der FW-Fraktion auf Errichtung einer 2-3fach Sporthalle im Sportpark West; Beschluss
10. Wünsche und Anfragen
des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 25.11.2020
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat die Beteiligten zum 01.01.2021 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG, § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 25.11.2020 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn, vom 14.12.2020 mit 15.01.2021 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/schwaben/137285/).
Die Satzung über die Beschaffenheit, den Nachweis, die Herstellung und Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 25.11.2020 tritt am 10.12.2020 in Kraft.
Dieses PDF nennt den genauen Wortlaut: Stellplatzsatzung der Stadt Königsbrunn
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung der Stadt Königsbrunn (zu § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 3)
Anlage 2 zur Stellplatzsatzung der Stadt Königsbrunn (zu § 8 Abs. 2)
Am Dienstag, 08.12.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Hauptausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Haushaltsplanung 2021, Eckdaten; Bericht
3. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 01.12.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Bauausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Baugesuche; Beschluss
3. Generalsanierung Grundschule Süd, Freianlagenplanung, Entwurfsplanung; Beschluss
4. Haunstetter Str. 13 und 15, Errichtung einer Studentenwohnanlage, Vorstellung des Vorentwurfes; Beschluss
5. Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7C, Wärmeversorgung; Beschluss
6. Erweiterungsabsichten der Firma Bernd Siegmund GmbH nach Königsbrunn, Erstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung; Beschluss
7. Nibelungenstr. 20, Errichtung eines Ärztehauses und eines Pflegeheimes; Beschluss
8. Wünsche und Anfragen
Am Donnerstag, 26.11.2020, findet im Schulungsraum der Feuerwehr, St.-Johannes-Str. 42 in Königsbrunn (Eingang auf der Westseite), eine Werkausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Neubau Wasserwerk, Änderung an der Gebäudefassade;
Beschluss
3. ÖPNV, E-Mobilität vs. Wasserstoff; Beschluss
4. Wirtschaftsplan 2021, 2. Lesung; Beschluss
5. Wünsche und Anfragen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) beschlossen. Die Satzung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist auch unter www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die Satzung über die Beschaffenheit, den Nachweis, die Herstellung und Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung) beschlossen. Die Satzung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist auch unter www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Am Dienstag, 24.11.2020, findet in der Willi-Oppenländer-Halle, Karwendelstr. 16 in Königsbrunn (Eingang auf der Ostseite), eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. European energy award (eea), energiepolitisches Aktivitätenprogramm;
Beschluss
3. Erlass einer Hundesteuersatzung; Beschluss
Tagesordnungspunkte, die in der Stadtratssitzung am 17.11.2020 aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt werden konnten:
4. Vertragsabschluss mit der Bundesnetzagentur über die Teilnahme am Infrastrukturatlas (ISA) der Zentralen Informationsstelle des Bundes gem. § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG (ISA-Planung); Beschluss Vorlagen-Nr. 213/2020 1. Ergänzung
5. Antrag der FW-Fraktion auf Errichtung einer Unterführung für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Lechstraße / Benzstraße / Blumenallee; Beschluss Vorlagen-Nr. 210/2020 1. Ergänzung
6. Antrag der FW-Fraktion auf Überprüfung und Umsetzung eines flächendeckenden Defibrillatorennetzes im Stadtgebiet Königsbrunn; Beschluss Vorlagen-Nr. 218/2020 1. Ergänzung
7. Antrag der CSU-Fraktion auf eine einheitliche Parkzeitbeschränkung im Stadtzentrum entlang der Bgm.-Wohlfarth-Straße, zwischen den Kreisverkehren Königsallee und Blumenallee; Beschluss Vorlagen-Nr. 211/2020 1. Ergänzung
8. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, den 17.11.2020, findet in der Willi-Oppenländer-Halle, Karwendelstr. 16 in Königsbrunn, Eingang auf der Ostseite, eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 17:30 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Königsbrunn
für die Jahre 2012 bis 2018; Bericht
3. Bestellung von Ansprechpartnern/-innen für Menschen mit Behinderung,
für Seniorinnen und Senioren sowie für Jugendfragen; Beschluss
4. Verlängerung der Straßenbahnlinie 3, Vereinbarung für die Planung, Baudurchführung, Unterhalt und Kostentragung für das Projekt „Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Königsbrunn“ im Rahmen des Gesamtprojektes Mobilitätsdrehscheibe Augsburg im Bereich des Stadtgebietes Königsbrunn; Beschluss
5. Baugebiet Nr. 7C, Übertragung der Erschließung auf einen Erschließungsträger; Beschluss
6. Neue Stellplatzsatzung Königsbrunn; Beschluss
7. Grundwasserproblematik Königsbrunn, Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2021 für eine Fondlösung; Beschluss
8. Verlängerung der Straßenbahnlinie 3, Namen für die neuen Haltestellen in Königsbrunn; Beschluss
9. Rathausstraße-West, Aufhebung der derzeitigen Sperrung im Bereich der Gastronomie,
des Kinos und des Hotels; Beschluss
10. Gymnasiumweiher, weiteres Vorgehen der Planung, mögliche Zusammenarbeit
mit dem Landschaftspflegeverband Landkreis Augsburg e.V.; Beschluss
11. Vertragsabschluss mit der Bundesnetzagentur über die Teilnahme am Infrastrukturatlas (ISA) der Zentralen Informationsstelle des Bundes gem. § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG (ISA-Planung); Beschluss
12. Antrag der FW-Fraktion auf Errichtung einer Unterführung für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Lechstraße / Benzstraße / Blumenallee; Beschluss
13. Antrag der FW-Fraktion auf Überprüfung und Umsetzung eines flächendeckenden Defibrillatorennetzes im Stadtgebiet Königsbrunn; Beschluss
14. Antrag der CSU-Fraktion auf eine einheitliche Parkzeitbeschränkung im Stadtzentrum entlang der Bgm.-Wohlfarth-Straße, zwischen den Kreisverkehren Königsallee und Blumenallee; Beschluss
15. Wünsche und Anfragen
Königsbrunn, den 12.11.2020
gez.
1. Bürgermeister
Am Dienstag, 10.11.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Neue Förderrichtlinie für Königsbrunner Vereine;
Beratung
3. Inventarisierungsprojekt Lechfeldmuseum;
Bericht
4. Kulturelle Zuschüsse 2019;
Beschluss
5. Kulturelle Zuschüsse 2020;
Beschluss
6. Bewerbung für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen "Sport, Jugend und Kultur“, Projektaufruf 2020,
- Generalsanierung mit Fassadenerneuerung der Eisarena,
- Sanierung der Dreifachsporthalle Willi-Oppenländer-Halle;
Beschluss
7. Wünsche und Anfragen
Der von der Stadt Königsbrunn verpflichtete Schädlingsbekämpfungsdienst Hawlik & Hawlik GmbH, Dornierstr. 6, 86456 Gablingen, führt am
Montag, 09. November 2020
eine Rattenbekämpfungsaktion im Stadtbereich durch.
Hinweis:
Die im Vorratsschutzbereich zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen.
Die Techniker der Fa. Hawlik besitzen die Sachkunde und sind IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer.
Die Stadt bittet alle Grundstücksbesitzer, aufgetretenen Rattenbefall im
Ordnungsamt Königsbrunn, Zimmer 6, Marktstr. 3 ½,
Tel. 08231 / 606-116
Fax: 08231 / 606-28-116
oder per E-Mail an roland.kraetschmer(at)koenigsbrunn.de
oder wegen Terminvereinbarung gleich direkt bei der
Fa. Hawlik, Tel. 08230 / 891450 (Fax 08230 / 8914520)
zu melden.
Im Zuge der weiteren Maßnahme der Bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird der städtische Wohnmobilstellplatz an der Königsballe ab Montag, 03.11.2020, ab 0.00 Uhr geschlossen.
Der Platz ist bis dahin umgehend zu verlassen.
Ein Befahren des Platzes sowie Parken auf dem Wohnmobilstellplatz sowie den naheliegenden öffentlichen Parkplätzen ist untersagt.
Die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz wird gesperrt und darf auch nicht für das Befüllen und Entsorgen von Wasser/Abwasser benützt werden.
Diese Maßnahme bleibt bis ihrer Aufhebung wirksam.
Zuwiderhandlungen werden entsprechend verfolgt.
Örtliche Straßenverkehrsbehörde
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.10.2020 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) beschlossen. Die Satzung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden (bitte beachten Sie die aktuell geltenden Corona-Auflagen). Die Satzung ist auch unter www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Am Dienstag, 27.10.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Hauptausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Kulturbüro, Jahresbericht 2020 und Vorstellung der Planung 2021; Bericht
3. Mittelschule Königsbrunn, Medienprojekt; Beschluss
4. Mehrgenerationenhaus, Vorstellung des neuen Konzeptes; Bericht / Beratung
5. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Landkreises Augsburg; Bericht
6. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 06.10.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Werkausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz !
1. Bericht
2. Erlass einer dringlichen Anordnung durch den 1. Bürgermeister im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Guldenstraße (Entsorgung von Aushubmaterial); Bericht
3. Sanierung der Wasserleitung in der Bgm.-Wohlfarth-Straße, Vorstellung der Planung, Übertragung der Auftragsvergabe; Beschluss
4. Erschließung Baugebiet 7C, Vorstellung der Vorplanung; Beschluss
5. Änderung des Verfahrens zur Ablesung und Mitteilung des Wasserverbrauches (Zählerstandsmeldungen); Bericht
6. Gebührenkalkulation Wasser / Abwasser für den Zeitraum 2021 bis 2024; Bericht
7. Quartalsbericht III/2020 für die Stadtwerke und den Betriebshof; Bericht
8. Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke; Vorstellung und 1. Lesung
9. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 22.09.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18:30 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz !
1. Bericht
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung; Bericht
3. Ausbau der Kinderbetreuung, Kita an der Karwendelstraße; Beschluss
4. Mehrgenerationenhaus Königsbrunn, kommunale Förderung; Beschluss
5. Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) für das Gebiet "Östlich der Haunstetter Straße, südlich der Mozartstraße, westlich der Richard-Wagner-Straße" und Verdrängung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Zwischen Mozart- und Beethovenstraße" für den Bereich des Umgriffs des VEP;
Einleitungsbeschluss
6. Bebauungsplan Nr. 7C mit Grünordnung, "Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn", Anpassung des Umgriffs; Beschluss
7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9a, "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße", ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
8. Antrag der BbK bezüglich Tempolimit in der Blumenallee (westlicher Bereich) und in der Wertachstraße; Beschluss
9. Antrag der FDP-Fraktion bezüglich Baugrunduntersuchung rund um den Infopavillon 955;
Bericht der Abteilungen Hoch- und Tiefbau, Beschluss
10. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 15.09.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Bauausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Baugesuche; Beschluss
3. Rathausstr. 37-41, Aufstockung der bestehenden Wohnanlage; Beratung
4. Hotel Zeller, Projektentwicklung; Beratung
5. Antrag der GRÜNE-Fraktion zur Anschaffung einer Informationstafel für den Wohnmobilstellplatz; Beschluss
6. Wünsche und Anfragen
Das Schuljahr 2020/2021 beginnt am Dienstag, 08. September 2020. Normaler Unterricht findet statt, wenn dies möglich ist.
Aufgrund der derzeitigen Situation konnten bis zum Redaktionsschluss noch keine genauen Angaben für die 1. Schulwoche ab Dienstag, den 08. September 2020, bekanntgegeben werden. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Schule über kurzfristige, coronabedingte Regelungen und Änderungen.
Grundschule Süd, Römerallee 1
Grundschule West, Mindelheimer Str. 26
Grundschule Nord, Lerchenstr. 21
Mittelschule, Schulstr. 6
www.mittelschule-koenigsbrunn.de
Zuständige Rektoren an den Königsbrunner Volksschulen:
Grundschule Süd: Frau Gaigl, Tel. 08231/9599210
Grundschule West: Herr Naßl, Tel. 08231/88614
Grundschule Nord: Herr Sailer, Tel. 08231/605760
Mittelschule: Frau Ehrentreich, Tel. 08231/961211
Am Dienstag, 21.07.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!
1. Bericht
2. Aufnahme eines Darlehens (Investitionskredit) über 9,0 Mio. Euro; Beschluss
3. Einheimischenmodell, Vergabekriterien; Beschluss
4. Kinderbetreuung, zusätzliche freiwillige Leistungen (Familienförderung); Beschluss
5. Ausbau der mobilen Gremienarbeit, Ausstattung der Ratsmitglieder mit mobilen Endgeräten; Beschluss
6. Antrag der FDP-Fraktion auf Bildung eines "Arbeitskreises Wirtschaft"; Beschluss
7. Antrag der GRÜNE-Fraktion, Fahrradfreundliche Stadt Königsbrunn, Schaffung einer alternativen Radwegeachse im Gewerbegebiet Nord, zwischen Augsburger Straße und Föllstraße; Beschluss
8. Entwicklung Haunstetter Str. 13 u. 15, Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Beschluss
9. Energieleitbild für die Stadt Königsbrunn; Beschluss
10. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 14.07.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Werkausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund- / Nasenschutz!
1. Bericht
2. Vorstellung der Stadtwerke Königsbrunn sowie laufender bzw. für die Wahlperiode geplanter "Projekte"; Bericht
3. Vorstellung des Betriebshofes; Bericht
4. Finanzen, Quartalsberichte IV/2019, I/2020 sowie II/2020 für die Stadtwerke und den Betriebshof; Bericht
5. Vertrag mit der Lechwerke AG über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag); Beschluss
6. Wünsche und Anfragen
Am Dienstag, 07.07.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Hauptausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19.00 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund- / Nasenschutz!
1. Bericht
2. Abwicklung des Prüfungsberichtes des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes gem. Art. 105 GO, Teilbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2013 für das Prüfgebiet Bauwesen; Beschluss
3. Klimawandelanpassungsstudie für die Stadt Königsbrunn; Beschluss
4. Wünsche und Anfragen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2020 die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Königsbrunn an den beiden Jahrmarktsonntagen beschlossen. Die Verordnung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist auch unter www.keonigsbrunn.de einzusehen.
Königsbrunn, 02.07.2020
gez.
1. Bürgermeister
Am Dienstag, den 30.06.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Bauausschuss-Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund- / Nasenschutz!
1. Bericht
2. Baugesuche; Beschluss
3. Antrag der SPD-Fraktion zur Thematik Insektensterben, Auflagen zum Verzicht auf Pestizideinsatz in kommunalen Pachtverträgen für landwirtschaftliche Nutzung; Beschluss
4. Antrag der SPD-Fraktion zur Thematik Insektensterben, Berücksichtigung von Flächen für Hecken und Blühstreifen bei Verpachtung von kommunalen Ackerflächen; Beschluss
5. Antrag der SPD-Fraktion zur Thematik Insektensterben, Information zu diversen Maßnahmen; Bericht
6. Antrag der SPD-Fraktion zur Thematik Insektensterben, Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"; Beschluss
7. Antrag der SPD-Fraktion zur Thematik Insektensterben, Eintragung im Portal „Pestizidfreie Kommune“ des BUND; Beschluss
8. Wünsche und Anfragen
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Königsbrunn folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird von 3.000.000 Euro um 5.000.000 Euro erhöht und damit auf 8.000.000 Euro neu festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke bleibt unverändert bei 700.000 Euro.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Verfügung vom 04.06.2020 erteilt. Gemäß Art. 65 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 in der Finanzverwaltung der Stadt Königsbrunn, im Rathaus Königsbrunn, Zimmer 18, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zugänglich gemacht.
Königsbrunn, den 25.06.2020
gez.
1. Bürgermeister
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Königsbrunn weist auf folgende Verkehrsbeschränkungen hin:
Um einen sicheren und geordneten Ablauf des Königsbrunner Autokinos auf dem südlichen Festplatz an der St.-Johannes-Straße/Raber Straße zu gewährleisten, werden verschiedene Verkehrsbeschränkungen festgelegt.
Die Sperrungen sind beschildert.
Außerdem sorgen Ordner für einen reibungslosen Ablauf.
Folgende Sperrungen / Regelungen werden während der Dauer des Autokinos angeordnet:
Es sind keine Umleitungen ausgeschildert.
Zufahrten
Halteverbote
An folgenden Straßen gilt in der Zeit vom 24. Juni 2020 bis 5. Juli 2020 ein Halteverbot:
Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
Stadt Königsbrunn Feigl, 1. Bürgermeister
Am Dienstag, 23.06.2020, findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Königsbrunn eine Stadtratssitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 19 Uhr. Bitte denken Sie an einen Mund- / Nasenschutz!
1. Bericht
2. Antrag der SPD-Fraktion auf Zurverfügungstellung öffentlicher Flächen für die Pflanzung von Geburts- und Hochzeitsbäumen; Beschluss
3. Antrag der FW-Fraktion auf Asphaltierung des Pfarrer-Martin-Bummele-Weges; Beschluss
4. Wünsche und Anfragen
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 den Bebauungsplan Nr. 9a "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 31.03.2020 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Stadtverwaltung Königsbrunn, Marktplatz 7, Zimmer 213, zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Der von der Stadt Königsbrunn verpflichtete Schädlingsbekämpfungsdienst Hawlik & Hawlik GmbH, Dornierstr. 6, 86456 Gablingen, führt am
Dienstag, 7. Juli 2020
eine Rattenbekämpfungsaktion im Stadtbereich durch.
Hinweis:
Die im Vorratsschutzbereich zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen.
Die Techniker der Fa. Hawlik besitzen die Sachkunde und sind IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer.
Die Stadt bittet alle Grundstücksbesitzer, aufgetretenen Rattenbefall im
Ordnungsamt Königsbrunn, Zimmer 6, Marktstr. 3 ½,
Tel. 08231 / 606-116
Fax: 08231 / 606-28-116
oder per E-Mail an roland.kraetschmer@koenigsbrunn.de
oder direkt bei der Fa. Hawlik, Tel. 08230 / 891450 (Fax 08230 / 8914520) zu melden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 die "Geschäftsordnung des Rates der Stadt Königsbrunn" und die "Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts" beschlossen. Die "Geschäftsordnung des Rates der Stadt Königsbrunn" und die "Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts" wurden im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie können zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Geschäftsordnung und die Satzung sind auch unter www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 die „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Königsbrunn an den beiden Jahrmarktssonntagen“ beschlossen. Die Verordnung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist auch unter www.keonigsbrunn.de einzusehen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. April 2020 die Neubekanntmachung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtwerke Königsbrunn" beschlossen. Diese tritt einen Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtwerke Königsbrunn" wurde im Rathaus, 2. Stock (Anbau), Zimmer 220, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie ist auch unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Hier: Änderungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 die Durchführung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 7C „Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn“, bestehend aus dem Teilbereich Nord „Raber Straße östlich, Aumühlstraße nördlich“ und dem Teilbereich Süd „Aumühlstraße südlich, Aumühlstraße westlich, Weidenstraße östlich“, beschlossen.
Gleichzeitig wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrunn am 17.12.2019 der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung ist es, dem hohen Bedarf an Wohnbauflächen als Mittelzentrum im Landkreis Augsburg nachzukommen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen zu schaffen. Die Stadt Königsbrunn verfügt über keine großräumigen Entwicklungsflächen. Das Gebiet am östlichen Stadtrand Königsbrunns soll im Anschluss an bestehende Siedlungsbereiche entwickelt werden. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Königsbrunn innerhalb des Geltungsbereiches eine abweichende Nutzung aufweist, wird er gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 7C geändert.
Der Vorentwurf des o.g. Bauleitplanes mit Begründung sowie Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
04.05.2020 bis einschließlich 05.06.2020
entsprechend der aktuellen Rechtslage sowie der Anwendungshinweise für die Auslegung von Bauleitplanverfahren durch das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24.03.2020 für die Dauer eines Monats auf der Internet-Homepage der Stadt Königsbrunn (https://www.koenigsbrunn.de/meine-stadt/stadtentwicklung/aktuelle-planverfahren/) eingestellt. Zudem können die Bauleitplanung betreffende Fragen telefonisch oder per E-Mail vorgebracht werden. Eine Einsichtnahme im Rathaus ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner sind:
Julia Schuster: 08231/606-192; julia.schuster(at)koenigsbrunn.de
Werner Lohmann: 08231/606-166; werner.lohmann(at)koenigsbrunn.de
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Königsbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des
§ Stadtrats
§ ersten Bürgermeisters
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:
· durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www. koenigsbrunn .de
· durch Anschlag Stadtverwaltung am schwarzen Brett des Rathauses: Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist
§ der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt
§ der Zeitpunkt des Anschlags an der Stadtverwaltung (Adresse: siehe oben)
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung .
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.
Angeschlagen am: 16.03.2020
Veröffentlicht am: 17.03.2020
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Königsbrunn nachstehende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 51.835.421 Euro, dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 51.822.056 Euro und dem Saldo (Jahresergebnis) von +13.365 Euro.
2. Im Finanzhaushalt
a) Aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 49.575.563 Euro, dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 48.430.177 Euro und einem Saldo von +1.145.386 Euro.
b) Aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 4.654.500 Euro, dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 33.065.000 Euro und einem Saldo von ./.28.410.500 Euro.
c) Aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 23.000.000 Euro, dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 800.000 Euro und einem Saldo von +22.200.000 Euro
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von ./.5.065.114 Euro.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 3.876.290 Euro und in den Aufwendungen mit 5.318.700 Euro sowie im Vermögensplan in den Einzahlungen mit 4.587.190 Euro und in den Auszahlungen mit 6.841.570 Euro ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes wird auf 23.000.000 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan der Stadtwerke wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Finanzplan wird auf 10.488.000 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Stadtwerke wird auf 963.500 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe: 320 v.H.
Grundsteuer B für die Grundstücke: 320 v.H.
Gewerbesteuer: 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird auf 700.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Verfügung vom 13.02.2020 erteilt. Gemäß Art. 65 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 im Rathaus Königsbrunn, Zimmer 18, während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Finanzverwaltung der Stadt Königsbrunn öffentlichen zugänglich gemacht.
27.02.2020
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" im Rahmen des Verfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Durch diese Bekanntmachung wird die Amtliche Bekanntmachung vom 30.01.2020 hinfällig. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat und wird nicht auf zwei Wochen verkürzt.
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 9a "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" in der Fassung vom 28.09.2004 wird mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verdrängt.
In der Sitzung des Rates der Stadt Königsbrunn am 14.05.2019 wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2019 zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019 statt. Aus der Bürgerbeteiligung gingen Äußerungen hervor, die eine Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes erfordern. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.01.2020 wurde dem geänderten Entwurf in der Fassung vom 14.01.2020 zugestimmt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes ist daher erneut auszulegen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des o.g. Bauleitplanes liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
14.02.2020 bis einschließlich 16.03.2020
im Foyer des Rathauses der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn für die Dauer von vier Wochen zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich aus. Zudem kann dieser in Zimmer 213 des Rathauses der Stadt Königsbrunn eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Folgende Gutachten sind verfügbar:
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB beschränkt auf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, eingeholt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Königsbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (zul. geändert 15.05.2018) in Verbindung mit § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 03.11.2017 hat der Stadtrat der Stadt Königsbrunn in seiner Sitzung am 24.10.2017 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
Zuvor hat der Stadtrat in der Sitzung am 24.10.2017 die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) beschlossen. Die Vorbereitenden Untersuchungen zur Städtebauförderung sollen in das ISEK integriert werden. Mit der Bearbeitung des ISEK wurde am 10.07.2018 das Büro Haines-Leger ArchitektenStadtplaner aus Würzburg beauftragt.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Stadt Königsbrunn sogenannte „Vorbereitende Untersuchungen“ durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfes umfassend ermittelt werden soll. Dabei sollen insbesondere der Gebäude- und Wohnungszustand erhoben werden. Dies erscheint sinnvoll und zielführend, da dadurch wesentliche Erkenntnisse und Ziele aus dem ISEK und der vertieften Betrachtung des Sanierungsgebietes auch in Richtung Umsetzung weiterverfolgt werden können und dadurch den formalen Rahmen bilden. Der Untersuchungsumgriff der Vorbereitenden Untersuchungen ist im Anhang dieser Bekanntmachung mittels Planbeilage abgegrenzt.
Nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen vorgesehen. Dabei ist nach § 141 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB der im VU-Gebiet ansässigen Eigentümer, Mieter, etc. gegenüber der Stadt Königsbrunn hinzuweisen.
Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB
1. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-,Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.
2. Die nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten von einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden; die Gemeinde darf die Daten an andere Beauftragte im Sinne des § 157 sowie an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies zu Zwecken der Sanierung erforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehördenweitergegeben werden.
3. Die mit der Erhebung der Daten Beauftragten sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des Absatzes 2 zu verpflichten. Ihre Pflichten bestehen nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
4. Verweigert ein nach Absatz 1 Auskunftspflichtiger die Auskunft, ist nach § 208 Satz 2-4über die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes entsprechend anzuwenden. Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nummern 1-3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Weitere Rechtsfolgen sind die Möglichkeit einer Zurückstellung von beabsichtigten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Beseitigung von baulichen Anlagen. Die genauen Rechtswirkungen sind dem § 141 Abs. 4 BauGB zu entnehmen.
Rechtsfolgen § 141 Abs. 4 BauGB
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlageentsprechend anzuwenden. Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wird ein Bescheid über die Zurückstellung des Baugesuches sowie ein Bescheid über die Zurückstellung der Beseitigung einer baulichen Anlage nach Satz 1 zweiter Halbsatz unwirksam. Der Beschluss ist formell erforderlich in Vorbereitung einer Anpassung des Sanierungsgebietes und dessen Sanierungssatzung, die ohnehin gemäß § 235 Abs. 4BauGB bis 31.12.2021 angepasst werden müsste und Voraussetzung zum Erhalt von Städtebaufördermitteln ist.
Der Stadtrat hat am 24.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Bekanntmachung
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg
vom 12. Dezember 2019
Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg, Fronhof 12, 86152 Augsburg, bekannt, dass der Beschluss zur vereinfachten Umlegung "Aumühlstraße HsNr. 33" am 09. Dezember 2019 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein. Die im Beschluss über die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt Königsbrunn ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg wird die Berichtigung des Grundbuches veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg, Fronhof 12, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (1) Form einzulegen.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg, Fronhof 12, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (1) Form einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Augsburg - Kammer für Baulandsachen, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen.
(1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfes per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (www.vermessung.bayern.de/rechtsbehelf.html) bzw. der Bayerischen Justiz (www.justiz.bayern.de).
gez.
Thomas Gruber
Vermessungsdirektor
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses des Bebauungsplanes
"Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord,
zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" im Rahmen des Verfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" im Rahmen eines Verfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 9a "Für das Gebiet nordöstlich des Kreisverkehrsplatzes Nord, zwischen Raiffeisen- und Frühlingstraße" in der Fassung vom 28.09.2004 wird mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verdrängt. In der Sitzung des Rates der Stadt Königsbrunn am 14.05.2019 wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2019 zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung ist es, zusätzlichen Wohnraum (23 Geschosswohnungen) in der Stadt Königsbrunn, aufgrund der hohen Nachfrage in der Region Augsburg, zu schaffen. Im Zuge einer Nachverdichtung kann an diesem Standort dem übergeordneten Planungsziel der Stärkung des zentralen Verdichtungsraumes mit der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rechnung getragen werden.
Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf des o.g. Bauleitplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 01.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019
im Foyer des Rathauses der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn, für die Dauer eines Monats zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich aus. Zudem kann dieser in Zimmer 213 des Rathauses der Stadt Königsbrunn eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Folgende Gutachten sind verfügbar:
- Schalltechnische Untersuchung von EM Plan, März 2019
- Verkehrsuntersuchung von gevas, Februar 2019
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
1. Auf Antrag der Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH im Namen der Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH führt die Regierung von Schwaben für das o.g. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren mit gleichzeitiger Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren durch und erlässt straßenrechtliche Verfügungen. Die Planunterlagen lagen bereits in der Zeit vom 5.3.2018 bis 4.4.2018 zur allgemeinen Einsicht aus. Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens und des Erörterungstermins vom 15.11.2018 wurden Änderungen der Planunterlagen (Tekturen) erarbeitet, die mit Datum vom 20.2.2019 nunmehr in die Planung eingearbeitet worden sind. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:
- Korrektur schalltechnischen sowie der erschütterungstechnischen Untersuchung,
- Redaktionelle Korrekturen,
- Anpassung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Inninger Straße / Postillionstraße,
- Anpassung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Föll- / Gulden- / Rieslingstraße,
- Errichtung zusätzlicher Absperrgeländer zur Absicherung der Gleistrasse,
- Änderung der Bahnsteigquerneigung im Haltestellenbereich "Brahmsstraße",
- Bau zusätzlicher Entwässerungsanlagen im Haltestellenbereich „Brunnenzentrum“,
- Bau von zwei Anwandwegen zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen,
- Wegfall von Entwässerungsanlagen im Bereich Alt-Deponie Haunstetten,
- Umplanung der Haltestelle "Guldenstraße" und Änderung von Grundstückseinfahrten,
- Bauliche Änderungen an den Bahnübergängen 5, 9, 13, 19 und 21 sowie
- Integration einer Lärmschutzwand in Teilabschnitten der Gleistrasse im Stadtgebiet von Königsbrunn
2. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren und die Anordnung straßenrechtlicher Verfügungen sowie für die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung von Schwaben.
3. Der geänderte Plan besteht aus Zeichnungen und Erläuterungen, insbesondere aus Erläuterungen zur Umweltverträglichkeitsstudie und zum landschaftspflegerischem Begleitplan sowie Lageplänen, Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Erschütterungsgutachten einer schalltechnischen Untersuchung, einem Grunderwerbsverzeichnis nebst Plan sowie Unterlagen zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
4. Der Plan mit den unter Ziffer 3 genannten Unterlagen liegt bei der Stadt Königsbrunn, Stadtwerke Königsbrunn, Marktplatz 7, 2. Stock, Zi.Nr. 220, 86343 Königsbrunn, in der Zeit vom
11. März 2019 bis einschließlich 10. April 2019
zur allgemeinen Einsicht aus.
Außerdem können die ausgelegten geänderten Unterlagen auf der Internetseite der Stadtwerke Augsburg Projekt Gesellschaft mbH unter www.linie-3.de eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten geänderten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch die Änderungen der Planung vom 20.2.2019 berührt werden, kann Einwendungen gegen diese bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 10. Mai 2019, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königsbrunn, Bauverwaltung, Marktplatz 7, 2. Stock, Zi.Nr. 213, 86343 Königsbrunn, oder bei der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Südflügel, Zi.Nr. S 114 oder Zi.Nr. S 204, erheben.
Alle Einwendungen müssen eine Adressangabe aufweisen und persönlich unterschrieben sein. Vertreter von Einwendungsführern haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. Einwendungen können auch per E-Mail unter der Adresse: poststelle@reg-schw.bayern.de erhoben werden, jedoch nur, soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 versehen sind. Einwendungen mit einfacher E-Mail, d.h. ohne qualifizierte elektronische Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 sind unwirksam.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gegenstand dieser Anhörung nur die Tekturen vom 20.2.2019 sind. Einwendungen gegen die unverändert gebliebenen Teile der Planung sind nicht mehr möglich. Bereits erhobene Einwendungen müssen auch nicht erneut vorgetragen werden. Über sie wird- soweit sie sich nicht durch die Tekturen erledigt haben – im laufenden Verfahren entschieden.
6. Sofern Einwendungen gegen die Tekturplanungen erhoben werden, die einen erneuten Erörterungstermin erforderlich machen, wird die Regierung von Schwaben diesen gegebenenfalls noch ortsüblich bekannt machen. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen im Sinne von obiger Nr. 4 – deren Vertreter oder Bevollmächtigter werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Anhörungsbehörde sowie in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken kann. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Durch Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
8. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
9. Über alle Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Schwaben als Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Entscheidung ergeht als Planfeststellungsbeschluss. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
10. Die vorstehenden Hinweise gelten für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach Art. 69 BayWG auch für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren sowie nach Art. 6 Abs. 6 Satz 2 BayStrWG für die mit der Planung verbundenen straßenrechtlichen Verfügungen (Widmungen, Einziehungen).