Corona-Maßnahmen gelockert
Seit mittlerweile einigen Monaten hat die Staatsregierung viele Corona-Maßnahmen gelockert. Dennoch wird jede / jeder zum vorsichtigen Umgang im Kontakt mit anderen Personen angehalten: beispiesweise möglichst einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten, in geschlossenen Räumen empfiehlt sich das Tragen einer Maske ... (Stand: 06.09.2022)

Corona-Lage in Königsbrunn
Die tagesaktuellen Corona-Zahlen und aktuell geltenden Maßnahmen ("Corona-Regeln") im Landkreis Augsburg finden Sie hier.
16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (16. BayIfSMV) tritt am 3. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 12. Septembers 2022 außer Kraft.
Öffnen Sie bitte diese Allgemeinverfügung "Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)": Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert darin u.a., auf welche Personen die Verfügung anzuwenden ist und benennt die Vorschriften zur Isolation und deren Beenden.
Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie außerdem aktuelle Informationen zu den geltenden Regeln.
Weitere Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt. Dies bedeutet: Entscheidungen über weitere Regelungen in der Corona-Situation werden für Königsbrunn vom Landratsamt Augsburg getroffen.