St.-Johannes-Straße 42, 86343 Königsbrunn
Öffnungszeiten
Montag | 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr |
Samstag | 09.00 – 12.00 Uhr |
Beim Wertstoffhof können auch Gelbe Säcke abgeholt werden.
Bitte beschränken Sie Fahrten zum Wertstoffhof auf das unbedingt notwendige Maß.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zum Infektionsschutz.
Während des Aufenthalts auf dem Wertstoffhof gelten folgende Vorgaben:
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese derzeit notwendigen Maßnahmen und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beschäftigten berechtigt sind, einen Platzverweis auszusprechen, wenn gegen diese Auflagen verstoßen wird.
Die kommunalen Wertstoffhöfe leisten einen wichtigen Teil zur Entsorgungssicherheit in Bayern, und die Mitarbeiter dort erfüllen einen wertvollen Beitrag in dieser Krisenzeit.
Bitte bleiben Sie trotz der zu erwartenden Wartezeiten freundlich und geduldig – vielen Dank!
Die folgenden Wertstoffe können Sie kostenlos während der Öffnungszeiten über die entsprechenden Container entsorgen.
Die nachfolgenden Links verweisen auf die Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg.
Die Wertstoffsammelstellen im Landkreis Augsburg können von allen Landkreisbürgern genutzt werden - unabhängig von deren Wohnort im Landkreis. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Interesse eines reibungslos funktionierenden Betriebs, die nachfolgenden Benutzungsregeln verbindlich zu beachten.
1. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur zum Zweck der Wertstoffanlieferung gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Aus Platzgründen können grundsätzlich nur haushaltsübliche Mengen abgegeben werden. Nach vorheriger Absprache können im Einzelfall auch größere Mengen angeliefert werden. Das Betriebsgelände ist nach Beendigung der Anlieferung unverzüglich zu verlassen.
3. Auf dem Betriebsgelände ist Betteln und Hausieren streng verboten.
4. Die Entnahme von Wertstoffen aus den Containern ist untersagt.
5. Unbefugten Dritten ist es verboten, von den Anlieferern Wertstoffe entgegen zu nehmen.
6. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Personen, die diese Hinweise nicht beachten, können vom Aufsichtspersonal vom Betriebsgelände gewiesen werden (Platzverweis).
8. Verstöße gegen die Benutzungsordnung werden konsequent geahndet. Ein Abstellen von Wertstoffen und Abfällen vor der Wertstoffsammelstelle ist ebenfalls verboten. Diese „wilden Müllablagerungen“ werden als Ordnungswidrigkeit konsequent verfolgt und geahndet.
Oft trifft der Hinweis, dass aus den Containern nichts entnommen werden darf (Punkt 4.) auf Unverständnis. Das Durchsuchen der Behälter sowie das Aussortieren und Entnehmen von Gegenständen ist aus folgenden Gründen verboten:
• Mit der Übergabe der Wertstoffe auf der Wertstoffsammelstelle gehen diese in das Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs bzw. der Industrie (bei Elektrogeräten und Batterien) über. Eine unbefugte Entnahme stellt demnach Diebstahl dar.
• Es besteht erhöhte Unfallgefahr, wenn sich Personen zur Entnahme in die Wertstoffcontainer begeben.
• Der Betrieb der Wertstoffsammelstellen wird empfindlich gestört, wenn sich Anlieferer oder Dritte als Suchende betätigen.
Die unbefugte Entnahme von Wertstoffen wird regelmäßig geahndet. In besonders begründeten Einzelfällen kann jedoch die Entnahme genehmigt werden – allerdings nicht vom Betreuer vor Ort, sondern auf schriftliche Anfrage beim Abfallwirtschaftsbetrieb.
Für die Wiederverwendung gut erhaltener Gegenstände gibt es die vom Abfallwirtschaftsbetrieb unterstützten Gebrauchtmöbelbörsen in Schwabmünchen, Konradshofen und Steinekirch sowie den kostenlosen Verschenkmarkt des Abfallwirtschaftsbetriebs. Über diese Einrichtungen können Möbel, Hausrat und sonstiges Brauchbares erstanden werden.