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Auswahlverfahren nach Nr. 6.4 Breitbandrichtlinie

Die Stadt Königsbrunn führte vom 18.05.2009 bis 15.02.2010 ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung" durch. Nachfolgend sehen Sie das damaligen Vorgehen.

Stadt Königsbrunn

Zugehörig zu Bezirk Schwaben, Landkreis Augsburg
 

1. Zieldefinition
Die Stadt Königsbrunn führt vom 18.05.2009 bis 15.02.2010 – ursprünglich 19.06.2009, Verlängerung aufgrund der allgemeinen Laufzeitempfehlung – ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" vom 23.06.2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBl S. 401) durch. In der Zeit vom 17.04.2009 bis 08.05.2009 wurde ein Markterkundungsverfahren gem. Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt.

Das Auswahlverfahren dient nun der Identifizierung eines Betreibers elektronischer Kommunikationsnetze für den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierenden Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Die Ausschreibung ist für die Kommune nicht bindend. Der Betreiber soll allen anderen Netz- und Dienstebetreibern einen offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene gewähren, was Drittanbietern ermöglicht, den Endkunden bedarfsgerechte Breitbandzugänge anzubieten. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für von mindestens 6 Mbit/s im Download und von mindestens 768 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 6 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.


2. Unterversorgungssituation
Die Stadt Königsbrunn weist Gebiete auf, die nach heutigem Stand der Technik unzureichend mit Breitband versorgt sind. Betroffen ist im Speziellen das Gewerbegebiet Süd. Die Stadt Königsbrunn hat im betroffenen Gebiet bei den gemeldeten 180 Betrieben eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus deren 55 Rückmeldungen sich die konkrete Unterversorgung des Gewerbegebietes ergibt. Das Ergebnis kann im Anhang eingesehen oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 6) angefordert werden. 


3. Anforderungen
Interessierte Unternehmen haben ein konkretes technisches und finanzielles Konzept für einen zeitnahen Breitbandinfrastrukturausbau im Gewerbegebiet Süd mit folgenden Inhalten abzugeben: 

  • Vorstellung des Netzbetreibers
  • Referenzen
  • Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
  • Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
  • Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
  • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 6 Mbit/s     
  • Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme


Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Bei der Bewertung der Angebote werden der Höhe der Endkundenpreise, der Zuschussbedarf und die zeitnahe Inbetriebnahme vorrangig berücksichtigt.


4. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

Das aufzubauende Netz ist Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers. Sollte der Netzaufbau mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, so muss der Netzbetreiber die Zusatzbedingungen zur Qualifikation für die Fördermittel durch den Freistaat Bayern erfüllen. Diese sehen u.a. vor, dass alternative Netzbetreiber das geförderte Netz ebenfalls nutzen dürfen (siehe auch oben).


5. Frist
Interessensbekundungen müssen spätestens am 15.02.2010 beim Breitbandpaten der Stadt Königsbrunn eingegangen sein (siehe Ziffer 6).

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