Bundestagswahl 2025

Briefwahlunterlagen: noch bis 21.02.2025, 15:00 Uhr persönliches Beantragen möglich
Im Wahlamt im Bürgerservicezentrum laufen die Vorbereitungen für die Bundestagwahl am Sonntag, 23. Februar 2025, auf Hochtouren. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen.
Briefwahlunterlagen: persönliches Abholen noch bis 21. Februar 2025, 15:00 Uhr möglich
Wichtige Hinweise:
- Noch bis 21. Februar 2025, 15:00 Uhr können Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerservicezentrum beantragt werde. Das Wahlamt empfiehlt, gleich vor Ort zu wählen, dafür steht Ihnen ein extra eingerichteter Wahlraum zur Verfügung.
- Für diejenigen, die die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen, wird dringend empfohlen, den rosafarbenen Wahlbrief anschließend mit den Wahlunterlagen persönlich abzugeben oder in den Briefkasten des Bürgerservicezentrums oder des Rathauses einzuwerfen, da eine rechtzeitige postalische Zustellung bis zum Wahl-Sonntag nicht mehr möglich ist.
Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes (SÖZ)
Wir hatten für Sie im Bürgerservicezentrum (Marktstraße 3a) erweiterte Öffnungszeiten des Wahlamtes (SÖZ) eingerichtet. Heute können Sie noch bis 15:00 Uhr davon Gebrauch machen:
Freitag, 21. Februar 2025:
8:00 – 15:00 Uhr
(im Wahlamt ohne Terminpflicht, ab 12:00 Uhr SÖZ, in den anderen Abteilungen wie immer mit Terminpflicht)
BITTE BEACHTEN SIE: Diese Sonderöffnungszeiten gelten ausschließlich für das Wahlamt! Dienstleistungen anderer Abteilungen im Bürgerservicezentrum können zu diesen erweiterten Zeiten nicht in Anspruch genommen werden.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Königsbrunn
Für den ausführlichen Wortlaut öffnen Sie bitte die nachfolgenden PDFs.
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025
