Einführung des Wassercents in Königsbrunn ...

... seit 1. Juli 2026
Grundlage: Änderung des Bayerischen Wassergesetzes
Seit dem 1. Juli 2026 wird in ganz Bayern das sogenannte Wasserentnahmeentgelt – auch "Wassercent“ genannt – erhoben.
- Die Stadt Königsbrunn ist gesetzlich verpflichtet, diese neue Regelung umzusetzen.
Der Wassercent beträgt 10 Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter).
Die Einnahmen sind zweckgebunden und fließen in Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sowie in eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung.
Für Haushalte, die ihr Trinkwasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, ändert sich zunächst nichts:
- Entgeltpflichtig sind die Wasserversorger sowie weitere Nutzer, die Grundwasser direkt aus eigenen Brunnen entnehmen.
Die Wasserversorger werden die zusätzlichen Kosten künftig in ihrer Gebührenkalkulation berücksichtigen.
Erhebungsphase
Die erste Erhebungsphaseläuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026.
- Die Abrechnung erfolgt anschließend im Jahr 2027.
Weiterführende Informationen
Diese finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Hier geht´s direkt zur Website des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.