Feuerwerk an Silvester: Regeln in Bezug auf Böller

Wichtige Hinweise der Stadtverwaltung
Mit Bezug auf die "Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätze“" weist die Königsbrunner Stadtverwaltung für Silvester auf das Böllerverbot auf den städtischen Spielplätzen hin.
Das Sprengstoffgesetz spricht zudem ein Böllerverbot in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden aus.
In ganz Deutschland gilt, dass am 31. Dezember ab 0:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr geböllert werden darf – also insgesamt 48 Stunden, nicht länger.
Um den städtischen Betriebshof zu entlasten, wird zudem darum gebeten, Feuerwerksreste selbst wegzuräumen und zu entsorgen.
Und noch ein wichtiges Anliegen:
Bitte achten Sie beim Abschießen von Raketen auf genügend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Personen – zum Beispiel auch auf der Ulrichshöhe!
Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Ihre Stadt Königsbrunn