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Gebührenerhöhungen bei Personalausweisen

Rathaus & Bürgerservice

Ab 7. Februar 2026 treten neue Regelungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft.

Mit Schreiben des Bayerischen Städtetags vom 2. Februar 2026 wurden Pass- und Personalausweisbehörden darauf hingewiesen, dass ab dem 7. Februar 2026 bundesweit Änderungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft treten.
Hintergrund ist eine neue Verordnung, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gebühren für Personalausweise, die aufgrund steigender Kosten beim Hersteller angehoben werden.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren beträgt die Gebühr deshalb künftig 46,– €, für Personen unter 24 Jahren 27,60 €.

Eine weitere Neuerung betrifft Kinder unter zehn Jahren: Für sie wird künftig kein PIN-Brief mehr ausgehändigt, da eine Nutzung der Online-Ausweisfunktion ohnehin erst ab 16 möglich ist.

Nähere Informationen finden Sie über diesen Link auf unserer Website
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Die Regelung tritt ab 7. Februar 2026 in Kraft.

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