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Grundsteuer: Informationen

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Neue Regelungen

Warum ist die Grundsteuerreform notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit den bisher geregelten Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt. Die derzeitige Bewertung beruht auf Grundstückswerten von 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) und spiegelt damit nicht die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wider. Das bedeutet, dass es gegenwärtig zu steuerlichen Ungleichbehandlungen kommt, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Grundgesetz für die Zukunft nicht mehr vereinbar sind.


Wie ist der aktuelle Stand in Königsbrunn?
Die neue Grundsteuer tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Auf der Grundlage der abgegebenen Grundsteuererklärungen wurde seitens des Finanzamtes Augsburg-Land eine Neubewertung vorgenommen. Die Daten aus diesem sogenannten Grundsteuermessbescheid wurden sowohl dem Eigentümer als auch der Stadt Königsbrunn übermittelt.

Die Stadt Königsbrunn ist verpflichtet, alle Daten zu verarbeiten, um rechtsgültige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht zu erstellen: Am 12. Dezember 2024 hat die Stadt Königsbrunn gemäß dieser Daten die Grundsteuerbescheide versendet.  

Hinweis: Das Finanzamt Augsburg-Land stellt allen ein Formular zur Verfügung, die ihren Grundlagenbescheid überprüfen bzw. eine Korrektur vornehmen lassen möchten. Hier steht es als Download zur Verfügung: Antrag auf Korrektur


Wofür wird die Grundsteuer erhoben?
Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen, besteuert.


Warum ist die Grundsteuer wichtig?
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten kommunalen Steuern und ist eine der größten Einnahmequellen der Gemeinden.
 

Welche Grundsteuerarten gibt es?

  • Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B: für bebaute und unbebaute, gewerbliche und private Grundstücke
     

Was ist ein Hebesatz?
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld zu ermitteln.

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