Information: Privates Feuerwerk …

... am Freitag, 31. Oktober 2025, gegen 20:00 / 20:30 Uhr im Norden von Königsbrunn
Wie vielfach gewünscht informieren wir hiermit darüber, dass am Freitag, 31. Oktober 2025, gegen 20:00 / 20:30 Uhr im nördlichen Stadtgebiet von Königsbrunn ein privates Feuerwerk abgefeuert wird.
Damit sind Tierbesitzer und Betroffene, die durch den Lärm an Kriegserlebnisse erinnert werden, vorgewarnt und können gegebenenfalls Vorkehrungen treffen.
Wichtiger Hinweis:
Nicht die Königsbrunner Stadtverwaltung, sondern die Regierung von Schwaben erteilt die Genehmigung für private Feuerwerke mit professionellen Pyrotechnikern. Die Stadtverwaltung wird lediglich in Kenntnis gesetzt und kann Einspruch bezüglich der Örtlichkeit einlegen.
Gesetzliche Regelung:
Nach § 23 Abs. 3 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz muss ein privates Feuerwerk, das unter dem Jahr stattfinden soll, bei der Regierung von Schwaben angemeldet werden. Es darf nur durch einen professionellen Pyrotechniker durchgeführt werden, der eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz vorweisen kann. Es ist also nicht erlaubt, dass Privatpersonen außerhalb des Jahreswechsels ein Feuerwerk zünden. Das Sprengstoffgesetz spricht außerdem ein generelles Böllerverbot in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden aus.
Bitte informieren Sie auch Personen, die keine sozialen Medien nutzen, aber möglicherweise unter dem Zünden eines Feuerwerks leiden, über diesen Termin.