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Kostenfreie Beratung für Menschen mit Beeinträchtigung ...

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Soziales

... seit dem 26. September 2024: regelmäßig im Königsbrunner Bürgerservicezentrum

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)
Das Sozialbüro informiert: Seit dem 26. September 2024 wird im Bürgerservicezentrum (Marktstraße 3a, 86343 Königsbrunn) regelmäßig eine kostenfreie Beratung für Menschen mit Handicap angeboten. 

Immer am letzten Donnerstag im Monat sind von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr EUTB®-Berater anwesend, die selbst auch von einer Beeinträchtigung betroffen sind, und beantworten alle Fragen rund um dieses Thema. 

Eine Anmeldung ist erforderlich

 "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB®), bietet Informationen und Beratung von Betroffenen für Betroffene und versteht sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit und Gesundheitspolitik. Die Arbeit der EUTB® wird in Deutschland durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage des §32 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) gefördert.

Wer und zu was wird beraten?
"Eine für alle" – unter diesem Grundsatz werden kostenlos, unabhängig und individuell beraten

  • alle Menschen mit einer Behinderung
  • von Behinderung bedrohte Menschen
  • chronisch Kranke sowie
  • Angehörige und Interessierte zu allen Fragen der Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion .

Mögliche Beratungsthemen

  • Leistungsträger für schwerbehinderte Menschen
  • medizinische und berufliche Rehabilitation
  • Umgang mit Behörden, Antragstellung
  • Nachteilsausgleiche
  • Schwerbehindertenausweis
  • Schule, Ausbildung, Studium, Beruf
  • persönliches Budget
  • Leistungen der Eingliederungshilfe
  • häusliches Leben, Freizeit und Mobilität
  • Umgang mit der eigenen Behinderung
  • Beratung in Krisen
  • Selbsthilfeangebote und andere Beratungsstellen

Das Ziel
Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen und die Betroffenen zu ermutigen, ihren selbstbestimmten Weg zu gehen.

EUTB ist nur den Betroffenen verpflichtet, …

  • Rat und Orientierung zu geben
  • ganz nach den individuellen Bedürfnissen
  • auf "Augenhöhe", damit sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
  • im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
  • unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen
  • ergänzend zu Beratungen anderer Stellen
  • begleitend während des gesamten Prozesses

Grenzen der Beratung
Rechtliche Beratung und Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren können nicht angeboten werden. Betroffene werden jedoch dabei unterstützt, mögliche Ansprechpartner zu finden.

 

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