Taubenfütterungsverbot für das Stadtgebiet Königsbrunn …

… infolge eines Stadtratsbeschlusses
In seiner Sitzung am 29. Juli 2025 hat der Königsbrunner Stadtrat ein Taubenfütterungsverbot beschlossen:
Es ist verboten, im Stadtgebiet der Stadt Königsbrunn verwilderte Haustauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Fütterungsverbot zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Verordnung trat zum 8. August 2025 in Kraft und ist im Rathaus (Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn | Zimmer 103) zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann dort zu den Öffnungszeiten (Mo.: 8:00 – 12:30 Uhr | Di.: 7:00 – 16:00 Uhr | Mi.: geschlossen | Do.: 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr | Fr.: 8:00 – 12:30 Uhr) eingesehen werden. Hier steht die Verordnung als Download zur Verfügung: Taubenfütterungsverbot-Verordnung