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Wasserzählerstand: ablesen und melden ...

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Wasserzählerstand ablesen

... bis 19. Dezember 2025: per Rückmelde-Karte oder Online-Formular

Die Stände der Wasserzähler werden wie auch in den vergangen Jahren nicht durch die Mitarbeitenden der Stadtwerke Königsbrunn vor Ort abgelesen. Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige müssen den Wasserzählerstand auch im Jahr 2025 selbst ablesen. Ausgenommen hiervon sind Kunden, bei denen dieses Jahr bereits ein Funkzähler verbaut wurde.

Gemeldet werden müssen die Stände der Wasserzähler bis spätestens 19. Dezember 2025: anhand einer portofreien Rückmelde-Karteoder alternativ über ein Online-Formular


Wasserstandzähler-Stand melden per:

  • Rückmelde-Karte
    Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige erhalten Ende November 2025 ein Schreiben von den Königsbrunner Stadtwerken mit einer vorgefertigten Rückmelde-Karte. In diese muss nur noch der Zählerstand und das Ablesedatum eingetragen werden. Die ausgefüllte Karte muss bis zum 19. Dezember 2025 portofrei zurückgeschickt werden: Bitte einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, ohne Briefmarke und ohne Briefumschlag. Wichtiger Hinweis: Bitte wirklich nur die ausgefüllte Karte einwerfen, diese bitte NICHT in einem Kuvert zurücksenden!

    oder
     
  • Online-Formular
    Alternativ können der Zählerstand und das Ablesedatum auch ab Ende November 2025 in ein Online-Formular eingetragen werden. Auch bei dieser Variante muss die Rückmeldung bis zum 19. Dezember 2025 erfolgen.
    Scannen Sie einfach den auf der Rückmelde-Karte abgedruckten QR-Code oder klicken Sie hier und Sie gelangen direkt zum Online-Formular auf der Website der Stadtwerke Königsbrunn. Bitte beachten Sie: Der Link ist erst ab Ende Novenber 2025 aktiv.
    Hinweis:
    Ihre Anmeldedaten ("Anmeldename" und "Passwort") für das Einloggen finden Sie auf der Rückmelde-Karte, die Ihnen von den Stadtwerken Ende November 2025 zugesandt wird.


Bitte beachten Sie:

  • Bitte verwenden Sie aus organisatorischen Gründen ausschließlich einen der o.g. Übermittlungswege. Eine Zählerstandmeldung auf anderem Weg (Telefon, E-Mail, Fax o.ä.) wird nicht entgegengenommen.
  • Erfolgt keine oder eine verspätete Zählerstandsmeldung, wird der Verbrauch geschätzt und entsprechend abgerechnet

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