Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn
Neue Gebührensatzung beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft tritt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Die Satzung wurde im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist auch einzusehen unter www.koenigsbrunn.de/rathaus-buergerservice/amtliches/satzungen-verordnungen.
Königsbrunn, 30.06.2022