Amtliche Bekanntmachung
Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans 202 A "östlich der Haunstetter Straße, nördlich der Angerstraße, westlich der Gemarkungsgrenze Königsbrunn und südlich der Beethovenstraße" der Stadt Königsbrunn
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.03.2026 die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans 202 A "östlich der Haunstetter Straße, nördlich der Angerstraße, westlich der Gemarkungsgrenze Königsbrunn und südlich der Beethovenstraße" beschlossen. Diese Satzung tritt zum 20.05.2026 in Kraft. Die Satzung wird im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung ist auch unter www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Königsbrunn, 23.04.2026
Franz Feigl
Erster Bürgermeister