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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Außenbereichssatzung der Stadt Königsbrunn ...

Amtliche Bekanntmachungen

... für den Teilbereich Schillerstraße

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 06.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Teilbereich Schillerstraße gemäß § 35 Abs. 6 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

Die Außenbereichssatzung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

In der Sitzung vom 06.05.2025 hat der Stadtratden Entwurf zur Außenbereichssatzung für den Teilbereich Schillerstraße in der Fassung vom 06.05.2025 gebilligt.

Dieses PDF nennt den genauen Wortlaut der Bekanntmachung.


Königsbrunn, den 22. Mai 2025