Bekanntmachung gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 des Feiertagsgesetzes (FTG)
Mariä Himmelfahrt am 15. August – gesetzlicher Feiertag in der Stadt Königsbrunn
Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag.
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG auf Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2022 festgestellt, in welchen Gemeinden mehr katholische als evangelische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Zum amtlichen Stichtag, den 15. Mai 2022 waren in der Stadt Königsbrunn mehr katholische als evangelische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet.
Daraus folgt, dass sich keine Änderung ergibt:
Mariä Himmelfahrt ist weiterhin und auch ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in der Stadt Königsbrunn.
Wir weisen darauf hin, dass an diesem Feiertag die Regelungen des FTG zu beachten sind. Insbesondere sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Feiertagsruhe entsprechend zu wahren.
Königsbrunn, den 6. Mai 2025