Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Vom 14. bis 27. Oktober 2021 können die Wahlberechtigten in Bayern mit ihrer Unterschrift in ausgelegten Listen dafür abstimmen, dass der Landtag abberufen wird.
Vom 14. bis 27. Oktober 2021 können die Wahlberechtigten in Bayern mit ihrer Unterschrift in ausgelegten Listen dafür abstimmen, dass der Landtag abberufen wird.