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Bekanntmachung zur Einleitung des Aufstellungsverfahren und Auslegung des Satzungentwurfes mit Begründung der Einbeziehung "Oberdorf entlang der Landsberger Straße" ...

Amtliche Bekanntmachungen

... gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 14.10.2025

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 14.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Oberdorf entlang der Landsberger Straße" beschlossen und den Aufstellungsbeschluss am 13.11.2025 bekannt gemacht.

In der Sitzung vom 14.10.2025 hat der Stadtrat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung "Oberdorf entlang der Landsberger Straße" in der Fassung vom 04.07.2023, ergänzt am 14.05.2024 und 14.10.2025 gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst Teilflächen der Flurnummern 751/1 und 758/4 der Gemarkung Königsbrunn.

Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, den Satzungsentwurf, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist zu beteiligen.

Für den detaillierten Wortlaut (inkl. des Lageplans auf Grundlage der digitalen Flurkarte) öffnen Sie bitte das PDF "Bekanntmachung zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens und Auslegung des Satzungsentwurfes mit Begründung der Einbeziehung 'Oberdorf entlang der Landsberger Straße'"  


Königsbrunn, 15.10.2025
Franz Feigl, Erster Bürgermeister