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Einleitung der Umlegung "Baugebiet 7c – Östliche Stadtranderweiterung Königsbrunn" | Gemarkung Königsbrunn, Stadt Königsbrunn

  • Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg vom 24.08.2023

Gemäß § 50 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg Fronhof 12, 86152 Augsburg, am 02.08.2023 gefasste Beschluss zur Änderung des Umlegungsbeschlusses bekannt gemacht.

Für den genauen Inhalt der Bekanntmachung öffnen Sie bitte dieses PDF (Erneuter Umlegungsbeschluss BG7c: Beschlussfassung vom 24.08.2023).

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