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Haushaltssatzung 2026

Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadt Königsbrunn erlässt ihre Haushaltssatzung 2026.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 25.03.2026 erteilt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3, Satz 3 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus Königsbrunn, Zimmer 16, während der allgemeinen Geschäftszeiten und nach Terminvereinbarung (Tel. 08231/606-113) zur Einsichtnahme bereit.

Für den detaillierten Wortlaut öffnen Sie bitte das PDF-Dokument "Haushaltssatzung der Stadt Königsbrunn für das Haushaltsjahr 2026".