Kommunalwahl 2026: Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
... für die Stadt Königsbrunn
Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl 2026 der Stadt Königsbrunn ist während der Dienststunden im Bürgerservicezentrum (Marktstraße 3 A, Zimmer 13, barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Für den ausführlichen Wortlaut öffnen Sie bitte das PDF "Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 08.03.2026"