Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Stadt Königsbrunn (Hebesatzsatzung)
Neue Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2024
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 05.12.2023 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Stadt Königsbrunn (Hebesatzsatzung) beschlossen. Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Satzung wird im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Satzung ist zudem auch unter diesem Link einzusehen.
Königsbrunn, 21.12.2023