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Verkehrsbeschränkung anlässlich des Jahrmarktes am 15. März 2026 in Königsbrunn

Amtliche Bekanntmachungen

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Königsbrunn weist auf Verkehrsbeschränkungen hin.

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Königsbrunn weist auf folgende Verkehrsbeschränkungen hin:

Der Jahrmarkt wird ab 2026 wieder auf der Bgm.-Wohlfarth-Straße im Bereich zwischen der Kreisverkehrsanlage an der St.-Ulrichs-Kirche und der Kreuzung Gartenstraße/St.-Johannes-Straße abgehalten.

  1. Vollsperrung der Bgm.-Wohlfarth-Straße zwischen der Königsallee / Raiffeisenstraße und der Gartenstraße / St.-Johannes-Straße ab Samstag, den 14.03.2026, 13:00 Uhr bis Sonntag, den 15.03.2026, bis ca. 22:00 Uhr.
     
  2. Vollsperrung der Bgm.-Wohlfarth-Straße an allen Einmündungen der Seitenstraßen auf dem Teilstück zwischen der Königsallee / Raiffeisenstraße und der Gartenstraße / St.-Johannes-Straße.
     
  3. Sperrung der Haunstetter Straße / Bgm.-Wohlfarth-Straße in Richtung Süden, ab der Kreuzung Augsburger Straße / Lechstraße bis zur Königsallee mit Zusatz "Frei bis Königsallee", ab Sonntag, den 15.03.2026 in der Zeit von 7:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr.
     
  4. Sperrung der Landsberger Straße in Richtung Norden ab der Kreuzung Bobinger Straße (St. 2380) / Lechstraße bis zur Gartenstraße / St.-Johannes-Straße mit dem Zusatz "Frei bis Gartenstraße / St.-Johannes-Straße", ab Sonntag, den 15.03.2026 in der Zeit von 7:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr.

    Die Durchfahrt der Gartenstraße / St.-Johannes-Straße sowie die Durchfahrt von der Von-Eichendorff-Straße / Schwabenstraße bleiben frei.
     
  5. Aufgrund des Jahrmarktes und dessen Vorbereitung, am 14.03.2026 von ca. 13:00 Uhr bis 15.03.2026 ca. 22:00 Uhr werden folgende Straßenteilstücke gesperrt:

    Teilstück der Rathausstraße, Höhe Hotel am Europaplatz/Zufahrt zum Parkplatz 
    Schulstraße
    Marktstraße
    Einfahrt zum großen Parkplatz an der Marktstraße
    Heimgartenstraße (ab der Einmündung in die Bgm.-Wohlfarth-Straße, nach der Zufahrt der Tiefgarage des Geschäftsgebäudes)
    "Bei der Krone" westlich der Zufahrt zum Parkplatz des Hotels Krone 
    Überfahrt des Parkplatzes des Hotels Krone zur Bgm.-Wohlfarth-Straße
    Sperrung der Bustrasse zur Haltestelle Zentrum, ab der Wendeschleife der Busse im Busterminal
    Einfahrt des Arkadenhofes zur Bgm.-Wohlfarth-Straße
    Einfahrt zum Kiesparkplatz am Europaplatz
    Einfahrten des Hotel Zeller in die Bgm.-Wohlfarth-Straße
    Karl-Bauer-Weg an der Schwabenstraße

    An den Ausfahrtender "Kaufarkaden" und Zeller´s Quartier Hotel zur Bgm.-Wohlfarth-Straße
    Sämtliche Sperrungen sind mit Zeichen 600 und 250 StVO ausgeschildert.
     
  6. Der Durchgangsverkehr wird aus Richtung Norden über die Augsburger Straße – Lechstraße und aus Richtung Süden über die Lechstraße- Bobinger Straße (St. 2380) / Lechstraße /Wertachstraße umgeleitet.
     
  7. Der innerörtliche Verkehr wird über die Wertachstraße – Königsallee – Egerländer Straße – (Gartenstraße) – Römerallee in beiderseitiger Richtung umgeleitet. Weiter wird der Verkehr beiderseitig über die Von-Eichendorff-Straße Teilstück sowie über die Schwabenstraße umgeleitet.
     
  8. Im Bereich der Durchgangsstraße (Bgm.-Wohlfarth-Straße) ist im vierspurigen Bereich zwischen der Einmündung Augsburger Straße und der Königsallee die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränkt, der jeweils rechte Fahrstreifen kann als Parkmöglichkeit genutzt werden.
     
  9. Die Besucher des Kinos "Cineplex" werden gebeten, von Westen über die Wertachstraße und die Gartenstraße, den Parkplatz an den Kaufarkaden zu benützen bzw. außerhalb zu parken.
    Im direkten Bereich des Jahrmarktbereiches stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
    Die Besucher des Zeller´s Quartier Hotel sowie des Hotels am Europaplatz werden gebeten, von Westen über die Wertachstraße, Gartenstraße und die St.-Johannes-Straße die Parkplätze der Hotels anzufahren, eine Zufahrt über die Bgm.-Wohlfarth-Straße ist nicht möglich.
     
  10. Für die Zeit von Samstag, den 14.03.2026 ab 13:00 Uhr bis Sonntag, den 15.03.2026 bis ca. 22:00 Uhr wird das Parken für Kraftfahrzeuge in folgenden Straßen beidseitig verboten:

    Königsallee, beiderseitig
    Egerländer Straße beiderseitig
    Gartenstraße, beiderseitig
    Schulstraße, beiderseitig
    Marktstraße, beiderseitig
    Bgm.-Wohlfarth-Straße im gesamten Jahrmarktsbereich, zwischen der Kreisverkehrsanlage Nord an der St.-Ulrichs-Kirche und der Kreuzung der Gartenstraße / St.-Johannes-Straße
    Schwabenstraße von der Marktstraße bis zur Egerländer Straße / Schwabenstraße
    Von-Eichendorff-Straße von der Einmündung St.-Johannes-Straße / Von-Eichendorff-Straße bis zur Einmündung Marktstraße
    St.-Johannes-Straße von der Bgm.-Wohlfarth-Straße bis zur Einmündung der Von- Eichendorff-Straße / St.-Johannes-Straße beiderseitig
    Am großen Parkplatz Marktstraße / Von-Eichendorff-Straße
     
  11. Folgende Einmündungen werden als Sackgassen (Zeichen 357 StVO) ausgeschildert:
    Einmündung in die Von-Eichendorff-Straße in die Heimgartenstraße,
    Rathausstraße ab der Einmündung der Von-Eichendorff-Straße
    Bei der Krone von der Überfahrt des Parkplatzes 1 in Richtung der Bgm.-Wohlfarth-Straße
     
  12. Es stehen verschiedene Parkmöglichkeiten (öffentliche Parkflächen sowie auf der Haunstetter Straße / Bgm.-Wohlfarth-Straße zwischen der Kreuzung Augsburger Straße / Lechstraße und der Königsallee) zur Verfügung.
     
  13. Die AVV-Buslinien können die Zentrumsdurchfahrt im Jahrmarktsbereich während des Jahrmarktes nicht bedienen.
    Die Haltestellen "Europaplatz" können ab 14.03.2026, ca.12:30 Uhr bis Sonntag, den 15.03.2026 ca. 22:Uhr nicht mehr bedient werden.
    Ob die Haltestelle "Marktplatz" bedient wird, wird vom AVV bekannt gegeben. Der AVV-Buslinienverkehr wird über die festgelegten Ausweichrouten umgeleitet

    Flohmarkt:
     
  14. Der große Parkplatz an der Marktstraße / Von-Eichendorff-Straße steht für Flohmarktanbieter nicht zur Verfügung und darf daher nicht für den Flohmarkt genutzt werden.
    Ebenso stehen die Schwabenstraße und die Von-Eichendorff-Straße nicht für den Flohmarkt zur Verfügung.
     
  15. Nur die Schulstraße und die Kolpingstraße werden als Flohmarktbereich ausgewiesen.

    Die Zufahrt erfolgt über die Baustraße/Kiesstraße von der Schwabenstraße aus.
    Im direkten Bereich des Flohmarktes an der Von-Eichendorff-Straße / Sudetenstraße stehen keine Parkflächen zur Verfügung!

    Der Flohmarktbereich ist ausgeschildert.
    Andere Bereiche, Straßen und Wege dürfen für den Verkauf von Flohmarktartikeln nicht benutzt werden.
    Anfallender Müll ist durch die Flohmarktanbieter selbstständig zu entsorgen.
     
  16. Es wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich im Veranstaltungsbereich (Halteverbote) sowie den ausgewiesenen Umleitungsstrecken geparkte Fahrzeuge bei Bedarf durch den Veranstalter abgeschleppt werden.

    Der Flohmarktbereich wird durch Ordner kontrolliert.
    Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten.
    Die Flohmarktnutzung ist auf Flohmarktartikel beschränkt.
    Neuwaren dürfen hier nicht verkauft werden.
    Die Markierung der Standflächen mittels Farbe und Klebebänder wird untersagt.
    Privatgrundstücke dürfen ohne vorherige Einwilligung der Eigentümer als
    Verkaufsfläche nicht genutzt werden.

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.

Stadt Königsbrunn                                           gez. Feigl, 1. Bürgermeister