- +49 8231 606-171
- +49 8231 606-28171
- steuer@koenigsbrunn.de
Montag 8:00 - 12:30
Dienstag 7:00 - 16:00
Donnerstag 8:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:30
Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Stand: 05.08.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)