Freiwillige städtische Mehrlingsförderung
Die Stadt Königsbrunn bietet Familien mit Mehrlingen freiwillige Leistungen an, um sie bei den Kosten für die Betreuung finanziell zu unterstützen.
Liebe Eltern,
die Geburt von Mehrlingen ist etwas ganz Besonderes und bringt neben vielen schönen Momenten oft auch besondere finanzielle Herausforderungen mit sich.
Um Familien in dieser besonderen Lebenssituation zu unterstützen, bietet die Stadt Königsbrunn folgende freiwillige Leistungen an:
- Die Stadt Königsbrunn übernimmt 50 % des Elternbeitrags für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind.
- Die Förderung gilt für anerkannte Kinderkrippen, Kinderhorte und Kindertagespflegepersonen in Königsbrunn. Kindergärten sind von der Förderung ausgenommen.
- Die bisherige freiwillige Familienförderung ist zum 31.08.2025 ausgelaufen. Sie galt für Familien mit mindestens zwei gleichzeitig betreuten Kindern.
- Für jedes Betreuungsjahr muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Änderungen, beispielsweise ein Umzug oder eine Änderung der Betreuungszeiten, müssen unverzüglich der Stadt mitgeteilt werden. Bei falschen oder unvollständigen Angaben können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags erfolgt die Zahlung ab dem Monat der Antragstellung.
- Wenn bereits ein Antrag auf Kostenübernahme Landratsamt Augsburg gestellt wurde, muss dies im Antrag angegeben werden.
Hier steht der “Förderantrag für freiwillige städtische Mehrlingsförderung für das Betreuungsjahr 2026/2027” als Download zur Verfügung.
Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Sozialbüro.
- Telefon: 08231/606-130
- E-Mail: sozialbuero@koenigsbrunn.de