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Grundlegende Informationen zu den Kommunalwahlen ...

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... am Sonntag, 8. März 2026

Alle sechs Jahre finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Rund 22.000 stimmberechtigte Königsbrunner Bürgerinnen und Bürger können am Sonntag, 8. März 2026, ihre Stimmen abgeben – verteilt auf vier Stimmzettel. In Königsbrunn sind es 20 Wahlbezirke an fünf Lokalitäten und 15 Briefwahlbezirke.  

Das Wichtigste auf einen Blick
 

  • Wann? Wahltag ist am Sonntag, 8. März 2026.
     
  • Der Termin für eine mögliche Stichwahl für den Bürgermeister und / oder den Landrat ist Sonntag, 22. März 2026.
     
  • Wer darf wählen?
    Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben, seit mindestens zwei Monaten in Königsbrunn wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
     
  • Wer wird gewählt?
    Hinweis vorweg: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit sind nachfolgend nicht alle geschlechtsbezogenen Formulierungen genannt. Selbstverständlich gelten alle Angaben für m/w/d.

    Gewählt werden in Königsbrunn der Bürgermeister, der Landrat, der Stadtrat und der Kreistag.  
     
  • Es gibt vier Stimmzettel – jeweils einen für die Wahl  ...
    ... des Bürgermeisters: kleiner gelber Stimmzettel | 1 Stimme
    ... des Landrats: kleiner hellblauer Stimmzettel | 1 Stimme
    ... des Stadtrats: großer grüner Stimmzettel | 30 Stimmen
    ... des Kreistages: großer weißer Stimmzettel | 70 Stimmen

    Beachten Sie bitte unbedingt: Zusätze oder Bemerkungen, Kommentare, Beleidigungen oder Zeichnungen machen einen Stimmzettel ungültig.

     
  • Wie wird gewählt?

    Wahl des Bürgermeister: Sie haben eine Stimme – es kann also nur ein Kandidat angekreuzt werde.

    Wahl des Landrats: Sie haben eine Stimme – es kann also nur ein Kandidat angekreuzt werde.

    Wahl des Stadtrats:
    Sie haben so viel Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind, also 30 Stimmen.

    Für die Stimmverteilung haben Sie mehrere Möglichkeiten, denn Sie können Ihre Stimmen auch Kandidaten verschiedener Parteien geben ("panaschieren"):
    ∙ Sie kreuzen einzelne Kandidaten an – insgesamt dürfen es höchstens 30 Stimmen sein.
    ∙ Sie kreuzen die Liste einer Partei an – jeder Kandidat dieser Liste erhält damit eine Stimme, vorausgesetzt es sind 30 Kandidaten. Bei weniger Kandidaten einer Liste sind Mehrfachnennungen möglich. Diese Kandidaten erhalten dann je nach Anzahl der Nennung maximal drei Stimmen pro Person.
    ∙ Sie kreuzen die Liste einer Partei plus einzelne Kandidaten anderer Listen an – bei der Auswertung Ihres Stimmzettels werden zuerst die einzelnen Stimmen der Kandidaten erfasst. Die Stimmen, die dann noch bis 30 fehlen, werden den Kandidaten der angekreuzten Liste zugeteilt und zwar von oben nach unten.

    TIPP: Wenn Sie keine Stimmen verschenken wollen, sollten Sie auf jeden Fall die Liste einer Partei ankreuzen.

    Nachfolgend einige Beispiele, wie Sie die 30 Stimmen verteilen können:

    Sie können einzelnen Kandidaten auch mehrere – nämlich bis zu drei – Stimmen geben ("kumulieren"). In diesem Fall schreiben Sie die Zahl der Stimmen in das Feld des jeweiligen Kandidaten.

    Beispiel 1: Zehn Kandidaten bekommen je drei Stimmen von Ihnen.
    Beispiel 2: Fünf Kandidaten bekommen je drei Stimmen, vier Kandidaten bekommen zwei Stimmen, sieben Kandidaten bekommen je eine Stimme von Ihnen.
    Beispiel 3: Zwei Kandidaten bekommen je zwei Stimmen, 26 Kandidaten bekommen je eine Stimme von Ihnen.

    Haben Sie eine Liste angekreuzt, möchten aber einem oder mehreren bestimmten Kandidaten auf dieser Liste keine Stimme geben, können Sie einzelne Namen streichen.

    Wahl des Kreistags:
    Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind, also 70 Stimmen. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei der Wahl des Stadtrats.
     
  • Urnenwahllokal: Wo wird gewählt?
    Am Wahltag selbst (also am Sonntag, 8. März 2026) in einem der 20 Königsbrunner Wahlbezirke, 08:00 – 18:00 Uhr. Wo Ihr persönlicher Urnenwahlbezirk ist, nennt Ihnen die Wahlbenachrichtigung.
    Hinweis: Diese wird frühestens ab dem 26. Januar 2026 per Post versandt, Sie erhalten sie spätestens bis zum 15. Februar 2026.
     
  • Briefwahl
    Um Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben zu können, benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, die Sie beantragen müssen. Auf unserer Website haben wir unter diesem Link alle Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zusammengestellt.


Vorstellung der Kandidaten zur Bürgermeister- und Stadtratswahl

Auf den Seiten 10 bis 13 des Mitteilungsblattes (Ausgabe 01/02/2026) finden Sie Informationen zu den Kandidaten sowie Parteien / Wählergruppen. Online steht diese Mitteilungsblatt-Ausgabe auf unserer Homepage unter diesem Link zur Verfügung.


Amtliche Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen 2026

Für den genauen Wortlaut der "Amtlichen Bekanntmachungen" der Stadt Königsbrunn im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2026 öffnen Sie bitte jeweils das PDF.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 in Bayern erhalten Sie unter diesem Link auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.


Datenschutzhinweise: Datenverarbeitung in Bezug auf die Kommunalwahlen 2026

Bitte öffnen Sie für den genauen Wortlaut das PDF Datenverarbeitung im Rahmen von Wahlen und Abstimmungen (Bürgerbegehren, Bürgerentscheide, Volksbegehren und Volksentscheide)

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