Lagerlechfeld: Schieß- und Sprengwarnung …

... für Dienstag, 25. Februar 2025
Der Standortälteste Lechfeld-Augsburg, Oberstleutnant Rüdiger Bieler, gibt bekannt, dass am Dienstag, 25. Februar 2025, zwischen 8:00 und 16:00 Uhr auf dem Standortübungsplatz Lechfeld geschossen oder gesprengt wird.
Zur Absicherung des Gefahrenbereiches sind Schranken geschlossen und Absperrungen mit Verbotsschildern und / oder Warntafeln eingerichtet. Wichtig: Die Anweisungen der Absperrposten müssen befolgt werden.
Sperrgebiet im Umgriff der Lechfeldkaserne und des NATO-Flugplatzes Lechfeld: Betreten verboten!
Das militärische Sperrgebiet auf dem Standortübungsplatz erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Ulrich-Kaserne im Norden und Schwabstadl im Süden. Es darf ohne schriftliche Genehmigung weder betreten noch befahren werden darf. Das Verbot gilt auch außerhalb der Schieß- und Sprengzeiten.
Vorsicht Blindgänger! Lebensgefahr!
Auch außerhalb des Übungsbetriebes kann es durch die unsachgemäße Handhabung möglicherweise vorhandener Munition und Munitionsteile zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Deshalb ist das unbefugte Betreten oder Befahren des Militärgeländes sowohl auf als auch abseits der Zufahrtsstraßen für die Zivilbevölkerung strengstens untersagt. Das Sperrgebiet ist unmissverständlich mit zahlreichen Schildern sowie Schranken gekennzeichnet.
Der Einsatz von Drohnen ohne vorherige Genehmigung in der näheren Umgebung des Flugplatzes ist gemäß §21 Luftverkehrs-Verordnung verboten. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000,– €.
Bei Kontrollen des Standortübungsplatzes durch Feldjägerstreifen oder das Standortpersonal werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt. Diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die dokumentiert und zur Anzeige gebracht werden. Oberstleutnant Bieler bittet auch alle Eltern, ihre Kinder auf das Verbot und die Gefahr für Leib und Leben hinzuweisen!