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Grundsteuerreform: Abgabefrist 2. Mai 2023

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Wichtige Informationen zur Neuregelung der Grundsteuer in Bayern. Der ursprüngliche Abgabe-Termin (31.10.2022) wurde zweimal verlängert: Die Erklärung muss bis spätestens 2. Mai 2023 abgegeben werden.

Ausfülltipps des Finanzamts Augsburg-Land

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Erinnerung an die Abgabefrist bis spätestens 2. Mai 2023 und hilfreiche Tipps für das Ausfüllen der Bögen für die Grundsteuererklärung.

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