Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen ("Tiergesundheitsrecht") i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Der komplette Ausdruck ist im Schaukasten des Königsbrunner Rathauses einsehbar.
Das Landratsamt Augsburg hat am 28.06.2023 eine Änderung der Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahen zu präventiven Zwecken für die Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel bis einschließlich 1.000 Tieren für den Landkreis Augsburg erlassen.
- Die Bekanntmachung erfolgt durch das Landratsamt Augsburg.
- Die Bekanntmachung steht hier als PDF zur Verfügung.
- Als zusätzliche Information ist der komplette Ausdruck im Schaukasten am Rathaus Königsbrunn, Marktplatz 7, einsehbar.
- Zusätzlich kann die Begründung dieser Allgemeinverfügung von jedermann, der als Betroffener der Verfügung in Betracht kommt, während der Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Do. 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) auf Zimmer D 1.37 des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4 in Augsburg, eingesehen werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung der Verfügung erfolgt auf der Homepage des Landkreises Augsburg.
Königsbrunn, 28.6.2023